Vom 1. Dezember 2002 an sollen die Kunden der Deutschen Telekom AG, Bonn, auch bei Ortsgesprächen die Telefongesellschaft bei jedem Telefonat frei wählen können. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes hervor, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vorliegt (Donnerstagsausgabe). Die Verpflichtung, Call-by-Call im Ortsnetz zu ermöglichen, treffe nur die Deutsche Telekom AG, heißt es. Andere Anbieter von Ortsnetzanschlüssen, vor allem die Betreiber von Stadtnetzen, seien davon ausgenommen. Der Mobilfunk wird dem Artikel zufolge von der freien Wahl des Netzbetreibers ausdrücklich ausgenommen.(APA/vwd)