Brüssel - Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der deutschen Ökosteuer gebilligt. Die Ausnahmeregelungen für energieintensive sowie eine Reihe anderer Betriebe seien mit den EU- Regeln für Staatsbeihilfen vereinbar, entschied die EU-Behörde am Mittwoch. Die EU-Genehmigung der aktuellen Regelung wäre am 31. März 2002 ausgelaufen. Die teilweisen Steuerbefreiungen gelten für das Produzierende Gewerbe, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung, den Bahn- und öffentlicher Nahverkehr, sowie die Land- und Forstwirtschaft und die Fischerei. (APA)