Wirtschaft
E-Commerce-Gesetz: Bis zu 3.000 Euro Geldstrafe für Missachtung
Einfacher Link auf Firmendaten im Wirtschaftskammer-Verzeichnis genügt
Wien - Das zu Jahresbeginn 2002 in Kraft getretene
E-Commerce-Gesetz (ECG) findet unter Österreichs
Internet-Shop-Betreibern noch wenig Anklang. Wie berichtet halten
sich nach einer jüngsten Analyse bisher gerade einmal sechs Prozent
der heimischen E-Commerce-Anbieter an die Auflagen. Die
Nichteinhaltung der Bestimmungen kann jedoch schwere Folgen haben.
Das ECG sieht Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 Euro (41.281 S) vor. Dazu können noch eine Verbandsklage nach dem
Konsumentenschutzgesetz, Wettbewerbsklagen nach dem Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb und ein auf 3 Monate verlängertes
Rücktrittsrecht des Verbrauchers kommen, warnt das Wiener
Beratungsunternehmen Notes Consulting, das den Unternehmen nun die
Überprüfung von Websites auf die neuen rechtlichen Erfordernisse
anbietet.
Grundsätzlich genügt aber ein einfacher Link im Internetshop auf
die Unternehmensdaten im Online-Firmenverzeichnis der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Damit werden laut WKÖ die
Auflagen des ECG ausreichend erfüllt.(APA)