Wien - Das zu Jahresbeginn 2002 in Kraft getretene E-Commerce-Gesetz (ECG) findet unter Österreichs Internet-Shop-Betreibern noch wenig Anklang. Wie berichtet halten sich nach einer jüngsten Analyse bisher gerade einmal sechs Prozent der heimischen E-Commerce-Anbieter an die Auflagen. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen kann jedoch schwere Folgen haben. Das ECG sieht Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 Euro (41.281 S) vor. Dazu können noch eine Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz, Wettbewerbsklagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und ein auf 3 Monate verlängertes Rücktrittsrecht des Verbrauchers kommen, warnt das Wiener Beratungsunternehmen Notes Consulting, das den Unternehmen nun die Überprüfung von Websites auf die neuen rechtlichen Erfordernisse anbietet. Grundsätzlich genügt aber ein einfacher Link im Internetshop auf die Unternehmensdaten im Online-Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Damit werden laut WKÖ die Auflagen des ECG ausreichend erfüllt.(APA)