Ältere Arbeitnehmer beteiligen sich im Vergleich zu anderen Altersgruppen seltener an Weiterbildungsmaßnahmen. Um dies zu ändern, traten in Deutschland zu Jahresbeginn eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen des so genannten Job-Aqtiv-Gesetzes in Kraft, die staatliche Förderung für Qualifizierungen in Aussicht stellen. Demnach können Beschäftigte über 50 Jahre für ihre Weiterbildung Zuschüsse vom Arbeitsamt erhalten. Ebenso bekommt der Arbeitgeber die Kosten für eine Ersatzarbeitskraft während der Fortbildungszeit seines Mitarbeiters bezahlt.Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser staatlichen Unterstützung ist, dass in dem Unternehmen maximal hundert Beschäftigte arbeiten. Damit will das Bundesarbeitsministerium die Qualifizierungsanstrengungen in kleineren Betrieben unterstützen. "Ältere Arbeitnehmer sollen ihre Fähigkeiten in einer Zeit, in der sich vieles ganz schnell verändert, verbessern können. Es geht darum, Ältere einfach up to date zu bringen", erläutert eine Sprecherin des Ministeriums. "Außerdem schützt Qualifizierung vor Arbeitslosigkeit und trägt dazu bei, den zunehmenden Fachkräftemangel zu decken." So werden beispielsweise Computerkurse bezahlt. Das Arbeitsamt kann Arbeitnehmern von Klein- und Mittelbetrieben die anfallenden Weiterbildungskosten erstatten. Der Arbeitnehmer muss aber während der Zeit der zusätzlichen Qualifizierung weiterhin seinen Lohn erhalten. Außerdem muss die Weiterbildungsmaßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Das Gesetz sieht eine weitere Möglichkeit vor: Ein Betrieb stellt einen Beschäftigten für eine berufliche Weiterbildung außerhalb des Betriebes frei und beschäftigt für diese Zeit einen bislang Arbeitslosen als dessen Vertreter. Für diesen übernimmt dann das Arbeitsamt ganz oder teilweise die Lohnkosten. Dieser Kostenzuschuss ist auf ein Jahr befristet. Das Ministerium erwartet davon einen doppelten Effekt: "Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Beschäftigte erhöht durch die Weiterbildung sein berufliches Fachwissen. Der Betrieb vermeidet Personalengpässe, indem er einen zuvor Arbeitslosen beschäftigt", erläutert die Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Ulrike Maschler, das Modell. Um überhaupt einen Überblick über Weiterbildungsangebote zu bekommen, fördert das Bundesbildungsministerium den Aufbau eines Portals im Internet. Für das Projekt der Suchmaschine "InfoWeb Weiterbildung" stehen bis 2004 rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Sämtliche Kurse sollen unter dieser zentralen Adresse abgerufen werden können. Das Bildungsministerium verspricht sich davon eine bessere Nutzung der Weiterbildungsangebote. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12. 2. 2002)