Netzpolitik
Aktion Scharf gegen Spielfilm-Raubkopien im Internet
"Die Raubkopierer haben jetzt den deutschsprachigen Raum als Absatzmarkt entdeckt"
Die Filmbranche will gegen den blühenden Handel
mit Spielfilm-Raubkopien im Internet kämpfen. Das berichtet Computer Bild in der neuesten Ausgabe.
Hintergrund: Seit kurzem können sich Internet-Nutzer deutsche
Synchronfassungen von aktuellen Kinoproduktionen wie "Harry Potter"
oder "Der Herr der Ringe" aus dem Internet auf den eigenen PC
überspielen. Der Handel läuft unter anderem über frei zugängliche
Tauschbörsen wie "Morpheus
", "
Kazaa
" oder "
E-Donkey 2000
".
"Die Raubkopierer haben jetzt den deutschsprachigen Raum als Absatzmarkt
entdeckt"
Jan D. Scharringhausen von der Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen (GVU): "Die Raubkopierer
haben jetzt offensichtlich den deutschsprachigen Raum als Absatzmarkt
entdeckt. Das liegt vor allem daran, dass die Internet-
Übertragungsgeschwindigkeiten extrem angestiegen
sind." Mit einem Breitband-Zugang lässt sich ein mehrere hundert Megabyte
großer Film in wenigen Stunden aus dem weltweiten Datennetz laden.
Illegal
"Diese Handlungen sind illegal", bestätigt der Hamburger
Rechtsanwalt Christian Oberwetter, "wer Raubkopien anbietet oder
benutzt, verstößt gegen das Urheberrecht. Darauf stehen bis zu drei
Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Dazu können hohe
Schadensersatzforderungen der Rechte-Inhaber kommen." Die GVU plant
laut Jan D. Scharringhausen eine enge Zusammenarbeit mit den
Behörden, um "Strafverfahren gegen die Täter einzuleiten".
Scharringhausen: "Gerade vor kurzem gab es eine
Hausdurchsuchung bei einem Mann, der 1500 Video-CDs hergestellt hatte
und sie verkaufen wollte."
Verfahren
Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbandes der
Filmverleiher, fordert sogar: "Die Filmbranche sollte mit den
Internetzugangsanbietern einen Rahmenvertrag schließen. Wenn
Internet-Kunden auffallen, die Filme im Netz tauschen, müssen sie von
den Zugangsanbietern gesperrt werden. Wir würden dann zusammen mit
den Strafverfolgungsbehörden Verfahren gegen die Raubkopierer
einleiten."