Wien - Der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, ist dagegen, dass Höchstrichter künftig ihr Stimmverhalten offen legen (dissenting opinion). Auch vertritt er die Meinung, diese Richter sollten ihr Amt nicht hauptberuflich ausüben, weil sonst eine "abgehobene Kaste" ohne Praxiserfahrung entstehen könnte. Im Radio-Morgenjournal am Freitag erklärte er, das Ende des Jahres frei werdende Amt des VfGH-Päsidenten "eher nicht" anzustreben. In einem kleinen Raum wie Österreich, "wo jeder jeden irgendwie zuordnet" wäre bei Offenlegung von verschiedenen Stimmverhalten die Unabhängigkeit beeinträchtigt, auch würde das zu einer stärkeren Politisierung des Gerichtshofes führen, meinte Korinek. Zum Einwand von Justizminister Dieter Böhmdorfer, auch Einzelrichter müssten ihr Urteil begründen, gab Korinek zu bedenken, dass diese "weniger heikle Materien" zu entscheiden hätten. Es gibt keine Fraktionssitzungen Es gebe keine Fraktionssitzungen im Verfassungsgerichtshof stellte Korinek Freitag Abend in einer Aussendung klar. Er reagierte damit auf den Vorwurf von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), der erklärt hatte, er vermisse eine Klarstellung Korineks zu diesem Thema. Der VfGH-Präsident hielt dazu nun in der Aussendung fest, er sei allfälligen Fraktionssitzungen in einem Interview mit dem ORF-Hörfunk auch befragt worden und habe klar gesagt, dass es solche nicht gebe. Dieser Teil des Interviews sei aber "offenkundig nicht gesendet worden". Selbstverständlich komme es auch außerhalb von Sitzungen immer wieder zu Gesprächen zwischen Richtern, und zwar sowohl zwischen Richtern ähnlicher, wie auch unterschiedlicher gesellschaftspolitischer Orientierung, so Korinek. Von fraktionsinternen Vorbesprechungen könne aber keine Rede sein. Das sei schon insofern nicht möglich, weil der Verlauf der Beratungen im Gerichtshof zu den einzelnen Rechtsfällen im Vorhinein gar nicht absehbar sei. Sollte es wirklich Fraktionssitzungen geben, von denen er nichts wisse, wären sie jedenfalls "völlig ineffizient", denn in der Praxis sei "ein fraktionelles Stimmverhalten in keiner Weise feststellbar".(APA)