Reformiert wurde der Strafgesetzparagraph 312 (Volksverhetzung), § 159 (Beleidigung des Türkentums und der Staatsorgane) und die Propagandadelikte aus den Anti-Terrorgesetzen. Die Mehrheit des Parlaments einigte sich gegen die Stimmen der rechtsradikalen MHP darauf, dass Volksverhetzung dann vorliegt, wenn der innere Frieden gefährdet ist. Zuvor hatte es geheißen, dass bereits die "Möglichkeit, den inneren Frieden zu stören" bestraft werden kann.
Nach wie vor bleibt aber der Beleidigungsparagraph 159 ein ideales Repressionsinstrument. Jede Kritik an den Sicherheitsorganen kann als Beleidigung ausgelegt werden und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Besonders schwammig ist die Beleidigung des Türkentums, was jeder Staatsanwalt leicht konstruieren kann. Wird das Türkentum im Ausland von einem Türken beleidigt, also indem er einen kritischen Artikel in einer ausländischen Zeitung schreibt, erhöht sich das Strafmaß um ein Drittel bis zur Hälfte.
Bei beiden neu gefassten Paragraphen bemängeln Kritiker nach wie vor, dass die Straftatbestände viel zu schwammig gefasst sind und einer breiten Interpretation durch einen konservativen Justizapparat Vorschub leistet.