Istanbul - In der Türkei bleibt es gefährlich, eine abweichende Meinung zu haben und diese womöglich auch noch öffentlich zu äußern. Obwohl das türkische Parlament am Mittwochnachmittag den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Neufassung mehrerer Straftatbestände aus dem Bereich der Meinungsdelikte noch einmal veränderte, um der Kritik aus der EU und der liberalen Öffentlichkeit im Lande entgegenzukommen, ist eine freie Meinungsäußerung auch zukünftig nicht möglich.

Reformiert wurde der Strafgesetzparagraph 312 (Volksverhetzung), § 159 (Beleidigung des Türkentums und der Staatsorgane) und die Propagandadelikte aus den Anti-Terrorgesetzen. Die Mehrheit des Parlaments einigte sich gegen die Stimmen der rechtsradikalen MHP darauf, dass Volksverhetzung dann vorliegt, wenn der innere Frieden gefährdet ist. Zuvor hatte es geheißen, dass bereits die "Möglichkeit, den inneren Frieden zu stören" bestraft werden kann.

Nach wie vor bleibt aber der Beleidigungsparagraph 159 ein ideales Repressionsinstrument. Jede Kritik an den Sicherheitsorganen kann als Beleidigung ausgelegt werden und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Besonders schwammig ist die Beleidigung des Türkentums, was jeder Staatsanwalt leicht konstruieren kann. Wird das Türkentum im Ausland von einem Türken beleidigt, also indem er einen kritischen Artikel in einer ausländischen Zeitung schreibt, erhöht sich das Strafmaß um ein Drittel bis zur Hälfte.

Bei beiden neu gefassten Paragraphen bemängeln Kritiker nach wie vor, dass die Straftatbestände viel zu schwammig gefasst sind und einer breiten Interpretation durch einen konservativen Justizapparat Vorschub leistet.

Bei der Reform der "Terror-Propaganda" hat man das bisherige Strafmaß halbiert - von maximal sechs Jahren auf maximal drei Jahre Gefängnis - dafür aber die Geldstrafen drastisch erhöht. Dahinter steckt die Absicht, missliebige Publikationen durch Geldstrafen zu ruinieren. (DER STANDARD, Printausgabe 8.2.2002)