Der deutsche Fernsehmoderator Günther Jauch hat nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts keinen Anspruch auf einen besonderen Namensschutz bei der Registrierung von Internet-Adressen. Die Richter wiesen in ihrem Urteil die Klage des TV-Moderators zurück. Jauch hatte seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse http://www.guenter-jauch.de durch die Unternehmen FreeCity GmbH und Kontent GmbH verletzt gesehen. FreeCity-Geschäftsführer Michael Faß sagte, das Urteil stelle Rechtssicherheit für Anbieter von Internet-Adressen und ihre Kunden her. Im Mai vergangenen Jahres hatte Jauch vor dem Kölner Landgericht gewonnen. Die Richter bestätigten damals zwei einstweilige Verfügungen gegen die Duisburger Firmen. FreeCity und Kontent wurde untersagt, die Internet-Adresse "guenter-jauch" mit den Endungen "de", "com", "net" und "org" für Kunden zur Registrierung anzubieten. Die Unternehmen gingen daraufhin in die Berufung. Der Streitwert wurde auf eine halbe Million Euro festgelegt. (APA/Reuters)