Wien - Die Ambulanzgebühren nicht zu bezahlen und statt dessen einen Bescheid zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bezahlung zu beantragen, dafür sprach sich am Donnerstag der Vorsitzende der SPÖ, Alfred Gusenbauer, in einer Pressekonferenz aus. Gusenbauer rechnet mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der derzeit die Verfassungskonformität überprüft, bis Mitte des Jahres. Dann könne erst mit Rechtsklarheit und Transparenz gerechnet werden, so Gusenbauer. Gusenbauer berichtete von "unzähligen" Anrufen von Menschen, die sich einerseits über die Ambulanzgebühr beklagten, andererseits Unsicherheit darüber äußerten, ob die Ambulanzgebühr zurecht von ihnen verlangt werde. Er empfiehlt daher, die Ambulanzgebühr nicht zu bezahlen und auf einen Bescheid der Gebietskrankenkasse zu warten. Dieser könne dann beeinsprucht werden, ohne dass Verzugszinsen verrechnet werden. VfGH überprüft Verfassungskonformität Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof, ob das Bundesgesetz über die Einführung der Ambulanzgebühr verfassungskonform ist. Die Wahrscheinlichkeit sei gegeben, dass die Ambulanzgebühr aus Gründen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wieder aufgehoben werde. Sollte das der Fall sein, könne man jedenfalls nicht damit rechnen, dass man die bereits bezahlten Gebühren zurückbekomme. Der Vorschlag des Boykotts kommt aus Salzburg. Dort habe man rund 45.000 Erlagscheine ausgeschickt, viele der Betroffenen seien sich nicht darüber im Klaren, ob diese Gebühren zurecht von ihnen verlangt werden. Außerdem sei die Ablehnung österreichweit gegen die Ambulanzgebühr in Salzburg am größten. Gusenbauer zeigte sich überzeugt, dass sich diese Vorgangsweise für ganz Österreich eigne und setzt auf Zeit. (APA)