Klagenfurt - Wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung wurde am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein Geisterfahrer, ein 40-jähriger Optiker aus Ferlach, zu zwei Jahren Haft (davon 16 Monate bedingt) verurteilt.

Der Optiker wendete in der Nacht zum 26. März 2000 auf der Südautobahn vor dem Ehrentalerberg-Tunnel in Klagenfurt seinen Pkw und fuhr 34 Kilometer bis Völkermarkt auf der falschen Fahrbahn. Teilweise war der Mann mit bis zu 150 Stundenkilometern unterwegs - das hohe Tempo erklärt sich aus dem Versuch, der Gendarmerie zu entkommen. Auf dem Parkplatz eines Gasthauses in der Nähe von Völkermarkt wurde der Geisterfahrer schließlich entdeckt. Ein Alkotest ergab 1,45 Promille. Der Führerschein musste dem Mann nicht mehr abgenommen werden, den hatte er bereits davor hergeben müssen.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, "ich bin nicht gefahren", beteuerte er. Gegen eine erste Verurteilung hatte er Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, im Kern wurde der erste Richterspruch jedoch vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

"Am Schuldspruch ist nichts zu rütteln", sagte Richter Norbert Jenny am Mittwoch. Aus generalpräventiven Gründen wurde eine unbedingte Haftstrafe von acht Monaten verhängt, begründete er das nun gesprochene Urteil. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.2.2002)