Einem Spielteilnehmer aus dem Burgenland war es als Einzigem gelungen, den Dreifachjackpot mit der getippten Zahlenkombination 18, 21, 25, 37, 40 und 43 zu knacken und umgerechnet mehr als 91,1 Millionen Schilling zu gewinnen. Damit übertraf er den bisherigen Rekordsechser vom März des Vorjahres gleich um rund 2,1 Millionen Euro. Der Glückspilz setzte bei der Auswahl der Zahlen, wie auch der bisherige Rekordsieger, auf einen Quicktipp. Das Geld wird im Normalfall auf das Konto oder Sparbuch des Gewinners überwiesen - was aber, wenn es der Gewinner mit nach Hause nehmen möchte? Von der Nationalbank werden jeweils tausend 500-EURO-Scheine zusammengeschnürt, so ein Bündel wiegt dann 1,15 Kilogramm. Ein solcher Banknotenbund von 500-EURO-Scheinen ist 120 Millimeter hoch, 84 Millimeter breit und ergibt mit einer Länge von 166 Millimeter ein Volumen von 1,673.280 Kubikmillimeter. Mann mit dem Koffer Zwölf derartige 500-EURO-Schein-Bunde werden zu einem so genannten Container zusammengefasst, ein solcher wiegt dann bereits 17,5 Kilogramm. Der Gewinner könnte sich von der Bank somit insgesamt einen Container, einen Bund und noch ein paar einzelne Banknoten - in Summe jedenfalls mehr als 13.000 Geldscheine - mit einem Gesamtgewicht von rund 19 Kilogramm in ein Sackerl oder einen Koffer mit einem Volumen von wenigsten 0,2 Kubikmeter einpacken lassen. Eine ganz schöne Stange Geld jedenfalls, in Zwei-Euro-Münzen ausbezahlt und aufeinander gestapelt immerhin 7283,6 Meter hoch - damit käme dieser Geldstapel knapp an den Pik Kommunismus, den höchsten Gipfel in Tadschikistan heran. Möglichkeiten, das Geld auszugeben, gibt es viele: Traumurlaub, Yacht, Eigenheim oder Luxusauto nehmen in der Wunschliste der Lottogewinner die Spitzenplätze ein. Dieser Liste fügen wir gerne eine zwar wenig bedachte, aber umso langfristigere Option hinzu: Mit gut 6,6 Millionen Euro ist es möglich, den STANDARD 24.934 (vierundzwanzigtausendneunhundertvierunddreißig) Jahre lang zu abonnieren - Vergnügen für Generationen. (sta, Der Standard, Printausgabe, 05.02.02)