Ob romantische Hochzeiten, tränenreiche Versöhnungsszenen oder Streit am Maschendrahtzaun - in nahezu alle Bereiche des privaten Lebens richten Fernsehsender mittlerweile ein grelles Scheinwerferlicht. "Normale" im Mittelpunkt Im Mittelpunkt stehen dabei zunehmend "normale" Menschen, die öffentlich noch nie in Erscheinung getreten sind. Noch einen Schritt weiter geht Comedy-Star Stefan Raab. Seine Sendung "TV Total" lebe von der Häme und der Schadenfreude über das Missgeschick anderer, sagt Peter Vorderer vom Institut für Journalismus und Kommunikationsforschung in Hannover. Schimpfen für Geld In peinliche Situationen bringt Raabs "Praktikant" Elton seine Opfer. Er klingelt nachts fremde Menschen aus dem Bett und fordert sie auf, das Fernsehteam für Geld zu beschimpfen. "Sehr gute Comedy" nennt ein Sprecher des Senders "Bimmel Bingo". ProSieben sei zufrieden, von Februar bis November 2001 sahen pro Sendung im Schnitt 2,3 Millionen Zuschauer Raab zu. Brainpool auf Schmerzensgeld verklagt Ob die unsanft Geweckten das Spiel lustig finden, ist fraglich. Eine Kölnerin verklagt nun die Brainpool-Tochter Raab TV Produktions GmbH - die "TV Total" produziert - auf Schmerzensgeld. Nach Angaben der Frau hatte Raab die Szenen vor ihrem Haus in der Sendung gezeigt, obwohl sie das Drehteam sofort weggeschickt hatte und keine Erlaubnis zur Ausstrahlung der Bilder erteilte. Die Produktionsfirma Brainpool möchte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Prinzipiell gelte aber, dass niemand gegen seinen ausdrücklichen Willen im Fernsehen gezeigt werde, sagte eine Sprecherin einer Frankfurter Tageszeitung. Die nächtliche Situation sei zudem eindeutig gewesen. Medienwissenschafter: "Blick durch das Schlüsselloch war immer ein Reiz" Medienwissenschafter Peter Vorderer erklärt, mit Talk-Shows und Daily Soaps sei "mehr Privatheit öffentlich gemacht worden". Der "Blick durch das Schlüsselloch war immer ein Reiz", sagt er. Doch mit der Vielzahl der Programme und der sich ausdehnenden Sendezeit reichte das allein nicht mehr aus: Immer weiter gehende Tabubrüche und frechere Aktionen sind gefragt, um das Publikum noch ködern zu können. Bei Raabs Konzept sieht Vorderer Probleme: "Moralisch ist der Fall eine Schweinerei, juristisch äußerst schwierig." Recht am eigenen Bild Rechtsanwalt Martin Schippan kann dies bestätigen. "Es kommt sehr auf den konkreten Fall an, da gibt es keine Schablone", sagt der Spezialist für Urheber- und Medienrecht. Grundsätzlich gelte es, zwei Rechtsgüter abzuwägen: die Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der anderen Seite. Menschen, die weder von Haus aus prominent sind, noch durch ein besonderes Ereignis in der Öffentlichkeit Bekanntheit erlangt haben, besitzen ein Recht am eigenen Bild. Mit dieser gesetzlichen "Schutzvorrichtung" können sie selbst bestimmen, ob Aufnahmen von ihnen in den Medien veröffentlicht werden dürfen. Neu ist Schadenfreude im TV nicht ... "Viele Leute wissen wahrscheinlich nicht, dass sie ein solches Recht haben", vermutet Jo Groebel, Direktor des Europäischen Medieninstitutes in Düsseldorf. "Unfairness" sei in der weltweiten Medienlandschaft nicht neu. Offensichtlich sei der Markt für solche Sendungen vorhanden. "In Brasilien macht man sich im Fernsehen sogar über Körperbehinderte lustig", sagt Groebel. Neu ist Schadenfreude als Lachgarantie bei deutschen Funkmedien nicht: Sendungen wie "Versteckte Kamera" flimmern schon seit Jahrzehnten über den Bildschirm. Und auch im Radio werden ahnungslose Hörer regelmäßig auf den Arm genommen. Landesmedienanstalten beraten Wie ein Sprecher mitteilte, wird sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten bei ihrer nächsten Sitzung am 5. Februar erstmals mit dieser Entwicklung auseinander setzen. Doch bis die Programmwächter eine Lösung gefunden haben, vertraut eine Frau, die von Raab überrascht wurde, lieber auf ihre eigenen Waffen. Neben ihrer Tür steht ein Kübel mit kaltem Wasser: Falls sie wiederkommen. (APA/AP)