Wien - Wirksame Maßnahmen gegen das organisierte illegale Schwarzunternehmertum verlangt AK-Präsident Herbert Tumpel von der Regierung. "Schwarzunternehmertum ist Sozialbetrug und daher eigentlich ein strafrechtliches Delikt", sagt Tumpel, "wir brauchen endlich ein Gesetz, das dem einen Riegel vorschiebt." Der aktuelle Frächter-Skandal beweise, welch großen Ausmaße das Schwarzunternehmertum bereits annehme, sagt Tumpel. Zudem zeige sich, dass einerseits das Kontrollsystem etwa in Deutschland ungleich besser funktioniere und dass die weitreichenden und drastischen deutschen Sanktionen Schwarzunternehmer eher abschrecken, sagt der AK-Präsident. Dafür, dass Österreich hinterher hinkt, sei die Regierung verantwortlich. Bisher habe die ÖVP ein strengeres Gesetz gegen Schwarzunternehmer stets verhindert, kritisiert Tumpel. Die Regierung müsse endlich aktiv werden, ein Gesetz gegen das organisierte Schwarzunternehmertum sei doppelt notwendig - im Interesse der österreichischen Arbeitnehmer und als Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung. Der AK-Präsident verlangt mehr Geld und Personal für die Kontrollbehörden und spürbar höhere Strafen für Schwarzunternehmer. Die Kontrollbehörden müssten besser zusammenarbeiten. Die Firmen müssten ihre Beschäftigten sofort bei Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anmelden. Unfaire Konkurrenz Schwarzunternehmertum bedeutet Druck auf die Arbeitnehmer und eine unfaire Konkurrenz innerhalb einer Branche. Durch die Missachtung der kollektivvertraglichen Mindestentgelte und die Nichtanmeldung bei der Sozialversicherung entsteht ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. Dieser schmutzige Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer müsse ein Ende haben, fordert Tumpel. Schwarzunternehmertum sei jedenfalls kein Kavaliersdelikt, sondern Sozialbetrug und daher als strafrechtliches Delikt zu behandeln, sagt Tumpel, wenn sich Unternehmer nicht an die Spielregeln halten, müsse das für sie weitreichende und drastische Konsequenzen haben. Das 1999 unter den ehemaligen Ministern Lore Hostasch (SPÖ) und Hannes Farnleitner (ÖVP) geplante "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz" ist damals am Widerstand der ÖVP gescheitert. In der seinerzeitigen Gesetzesvorlage sollte der Schwerpunkt der Kontrolle nicht bei der umstrittenen "Nachbarschaftshilfe" sondern bei Schlepperbanden liegen. Aus damaliger Sicht der ÖVP hätte es aber möglich sein müssen, den Pfusch "ohne polizeistaatliche Methoden und ohne Kriminalisierung der Menschen" in den Griff zu bekommen. (APA)