Panorama
AK-Chef Tumpel will Gesetz gegen Schwarzarbeit
Mehr Geld für Kontrollbehörde und "spürbar höhere Strafen" notwendig
Wien - Wirksame Maßnahmen gegen das organisierte illegale
Schwarzunternehmertum verlangt AK-Präsident Herbert Tumpel von der
Regierung. "Schwarzunternehmertum ist Sozialbetrug und daher
eigentlich ein strafrechtliches Delikt", sagt Tumpel, "wir brauchen
endlich ein Gesetz, das dem einen Riegel vorschiebt." Der aktuelle
Frächter-Skandal beweise, welch großen Ausmaße das
Schwarzunternehmertum bereits annehme, sagt Tumpel. Zudem zeige sich,
dass einerseits das Kontrollsystem etwa in Deutschland ungleich
besser funktioniere und dass die weitreichenden und drastischen
deutschen Sanktionen Schwarzunternehmer eher abschrecken, sagt der
AK-Präsident. Dafür, dass Österreich hinterher hinkt, sei die Regierung
verantwortlich. Bisher habe die ÖVP ein strengeres Gesetz gegen
Schwarzunternehmer stets verhindert, kritisiert Tumpel. Die Regierung
müsse endlich aktiv werden, ein Gesetz gegen das organisierte
Schwarzunternehmertum sei doppelt notwendig - im Interesse der
österreichischen Arbeitnehmer und als Vorbereitung auf die
EU-Osterweiterung. Der AK-Präsident verlangt mehr Geld und Personal
für die Kontrollbehörden und spürbar höhere Strafen für
Schwarzunternehmer. Die Kontrollbehörden müssten besser
zusammenarbeiten. Die Firmen müssten ihre Beschäftigten sofort bei
Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anmelden.
Unfaire Konkurrenz
Schwarzunternehmertum bedeutet Druck auf die Arbeitnehmer und eine
unfaire Konkurrenz innerhalb einer Branche. Durch die Missachtung der
kollektivvertraglichen Mindestentgelte und die Nichtanmeldung bei der
Sozialversicherung entsteht ein Schaden in zweistelliger
Milliardenhöhe. Dieser schmutzige Wettbewerb auf dem Rücken der
Arbeitnehmer müsse ein Ende haben, fordert Tumpel.
Schwarzunternehmertum sei jedenfalls kein Kavaliersdelikt, sondern
Sozialbetrug und daher als strafrechtliches Delikt zu behandeln, sagt
Tumpel, wenn sich Unternehmer nicht an die Spielregeln halten, müsse
das für sie weitreichende und drastische Konsequenzen haben.
Das 1999 unter den ehemaligen Ministern Lore Hostasch (SPÖ) und
Hannes Farnleitner (ÖVP) geplante "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz"
ist damals am Widerstand der ÖVP gescheitert. In der seinerzeitigen
Gesetzesvorlage sollte der Schwerpunkt der Kontrolle nicht bei der
umstrittenen "Nachbarschaftshilfe" sondern bei Schlepperbanden
liegen. Aus damaliger Sicht der ÖVP hätte es aber möglich sein
müssen, den Pfusch "ohne polizeistaatliche Methoden und ohne
Kriminalisierung der Menschen" in den Griff zu bekommen. (APA)