Nach einer Entscheidung der zuständigen Richterin Coleen Kollar-Kotelly werden in Zukunft Zeugenaussagen im Microsoft-Anti-Trust-Verfahren unter Verschluss gehalten werden. Kollar-Kotelly gab damit einem entsprechenden Antrag des Software-Konzerns statt. Medien dürfen Protest einlegen Anfang Jänner hatte Microsoft beim zuständigen US-Bezirksgericht Einspruch gegen eine anders lautende Verordnung eingelegt. US-Medien hatte ihrerseits gegen diese Vorgehensweise Einspruch eingelegt. Durch die Entscheidung von Richterin Kotelly werden nun eidesstättliche Zeugenaussagen namhafter Branchenvertreter - darunter auch von Microsoft-Gründer Bill Gates - nicht veröffentlicht werden. Die Entscheidung wird damit begründet, dass nun nicht mehr die US-Bundesregierung am Anti-Trust-Verfahren beteiligt sei und damit der Publicity in Taking Evidence Act nicht mehr gültig ist. Bundesstaaten schauen zu Die verbliebenen noch klagenden neun US-Bundesstaaten werden gegen diese Entscheidung keinen Einspruch erheben. Allerdings kündigte die New York Times im Vorfeld schon an, im Falle eines Veröffentlichungsverbots, eine Gegenklage einzubringen.(red)