Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) teilweise gut geheißen. Ein Artikel im Sportteil mit dem Titel "Die Jugos" über randalierende Fußballfans verstieß gegen das berufsethische Diskriminierungsverbot. Der im September publizierte Artikel thematisierte die Gewalt randalierender Fans der jugoslawischen Fußballnationalmannschaft in Basel und hielt Rückschau aus einer fiktiven Zukunftsperspektive. Analysiert wurden dabei die Ursachen der Vorurteile gegenüber der jugoslawischen Bevölkerungsgruppe. Beleidugung eines gesamten Volkes Eine Leserin beschwerte sich in der Folge beim Presserat, der Artikel habe ein gesamtes Volk beleidigt und gedemütigt. Der Autor gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Nationalität der Akteure für die Gewalttaten der Fußballfans ursächlich gewesen sei. Die "NZZ" wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Der fragliche Beitrag habe keine rassistischen oder ethnisch diskriminierenden Äußerungen gegenüber dem serbischen Volk oder den Einwohnern der Republik Jugoslawien enthalten. Teilweises gut geheißen Der Presserat hieß die Beschwerde nun teilweise gut: Mit dem Artikel sei das Diskriminierungsverbot (Ziffer 8) in der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten und Jouralistinnen verletzt worden, schreibt er in seinem am Dienstag publizierten Urteil. Nicht verletzt wurde laut Presserat Ziffer 3 der Erklärung (Verbot der Unterschlagung von Information). Deutlicher Hinweis auf Ironisierung Der Presserat kommt zum Schluss, wenn der Artikel ironisierend gemeint gewesen wäre, hätte die Leserschaft deutlicher darauf hingewiesen werden müssen. Sollte demgegenüber aufgezeigt werden, wie durch gewalttätiges Verhalten Vorurteile verstärkt würden, sei der Text zumindest missverständlich. (APA)