Medien
NZZ verstieß gegen Diskriminierungsverbot
Schweizer Presserat kritisiert Titel "Die Jugos"
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen
die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) teilweise gut geheißen. Ein Artikel
im Sportteil mit dem Titel "Die Jugos" über randalierende Fußballfans
verstieß gegen das berufsethische Diskriminierungsverbot. Der im September publizierte Artikel thematisierte die Gewalt
randalierender Fans der jugoslawischen Fußballnationalmannschaft in
Basel und hielt Rückschau aus einer fiktiven Zukunftsperspektive.
Analysiert wurden dabei die Ursachen der Vorurteile gegenüber der
jugoslawischen Bevölkerungsgruppe.
Beleidugung eines gesamten Volkes
Eine Leserin beschwerte sich in der Folge beim Presserat, der
Artikel habe ein gesamtes Volk beleidigt und gedemütigt. Der Autor
gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Nationalität der Akteure
für die Gewalttaten der Fußballfans ursächlich gewesen sei.
Die "NZZ" wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Der
fragliche Beitrag habe keine rassistischen oder ethnisch
diskriminierenden Äußerungen gegenüber dem serbischen Volk oder den
Einwohnern der Republik Jugoslawien enthalten.
Teilweises gut geheißen
Der Presserat hieß die Beschwerde nun teilweise gut: Mit dem
Artikel sei das Diskriminierungsverbot (Ziffer 8) in der Erklärung
der Pflichten und Rechte der Journalisten und Jouralistinnen verletzt
worden, schreibt er in seinem am Dienstag publizierten Urteil. Nicht
verletzt wurde laut Presserat Ziffer 3 der Erklärung (Verbot der
Unterschlagung von Information).
Deutlicher Hinweis auf Ironisierung
Der Presserat kommt zum Schluss, wenn der Artikel ironisierend
gemeint gewesen wäre, hätte die Leserschaft deutlicher darauf
hingewiesen werden müssen. Sollte demgegenüber aufgezeigt werden, wie
durch gewalttätiges Verhalten Vorurteile verstärkt würden, sei der
Text zumindest missverständlich. (APA)