Unternehmen
RHI beschließt Konditionen für Wandelanleihe
Hauptversammlung des ins Trudeln geratenen Feuerfestkonzerns am 15. Februar
Wien - Im börsenotierten Feuerfestkonzern RHI, der zur
Liquiditätssicherung nach dem milliardenteuren Schlussstrich unter
das operative USA-Geschäft eine nachrangige Wandelanleihe von
insgesamt 144 Mill. Euro (1,98 Mrd. S) begibt, wurden nun die
Konditionen für diese Emission festgelegt. Beschlossen werden soll
die Anleihe in einer außerordentlichen Hauptversammlung (HV) am 15.
Februar 2002.Zwei Tranchen
Die Anleihe wird in zwei Tranchen begeben. Laut vorliegender
Tagesordnung steht in der HV die bis zum 31. Dezember 2006
auszunützende Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von auf Inhaber
lautende Wandelschuldverschreibungen ("Tranche A", "Tranche B") mit
einer "an das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) des
RHI-Konzerns gebundenen, nachzahlbaren festen Verzinsung von 6
Prozent p.a." durch die Begebung von jeweils 1.809 nachrangigen
Wandelschuldverschreibungen (Tranche A) zu je Nominale 40.000 Euro
mit einer Laufzeit bis einschließlich 31. Dezember 2009 an.
Voraussetzung der Rückzahlung der ersten Tranche ist, dass auch nach
Rückzahlung das im Einzelabschluss der RHI AG auszuweisende
Eigenkapital noch mindestens der Hälfte des dann aktuellen
Grundkapitals der RHI AG entspricht.
Die Zeichner der ersten Tranche sollen berechtigt sein, ihre
Obligationen erstmals ab 1. Jänner 2007 im Umtauschverhältnis 1:5.500
(eine Wandelschuldverschreibung Tranche A gegen 5.500 Stückaktien)
umzutauschen, bei der Tranche B soll das schon ab 1. Jänner 2003
möglich sein. Der Emissionserlös fließt in die Rückzahlung der
Bankschulden.
Akteienoptionsprogramm wird aufgehoben
Weiters wird der a.o. Hauptversammlung (HV) über eine bedingte
Anhebung des Grundkapitals um bis zu 14,476.428,55 Euro
vorgeschlagen, was eine Aufhebung des Aktienoptionsprogramms für
Mitarbeiter und das Management bedeutet.
Als dritter Tagesordnungspunkt sind Nachwahlen in den Aufsichtsrat
anberaumt, da die Bankenvertreter im Aufsichtsrat, Andreas Treichl
(Erste Bank) und Erich Hampel (BA/CA) bereits im Vorjahr
ausgeschieden sind.
Kleinaktionärs-Kritik
Auf scharfe Kritik stieß die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung bei Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger. Er fordert die Ergänzung um einen Antrag auf aktienrechtliche Sonderprüfung laut § 118 Aktiengesetz. Ein Hauptkritikpunkt Rasingers ist, dass die Beschäftigung der durch
die RHI-Unternehmensspitze weisungsgebundenen internen Revision viel
früher erfolgen hätte müssen. Rasinger vertritt die Ansicht, dass die
Krise der RHI tiefer liege, die Asbestproblematik allein sei als
Erklärung für den Verlust aus 2001 von rund 12 Mrd. S (870 Mill.
Euro) nicht ausreichend, da die finanzielle Belastung aus "Asbest
USA" nur 7 Mrd. S (510 Mill. Euro) ausmache. Außerdem forderte Rasinger die Abwahl der Aufsichtsräte Walter Ressler und Friedrich Nemec. (APA)