Staat & Justiz
Adamovich: Haider-Kritik "total absurd"
VfGH-Präsident geht mit "Salamitaktik" des Landeschefs hart ins Gericht
Wien - "Total absurd" nennt der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, die Vorwürfe von
Landeshauptmann Jörg Haider, VfGH-Mitglieder hätten sich ihre Bezüge
selbst gerichtet. Der VfGH regle sich seine Bezüge nicht selbst, das
sei Sache des Nationalrates. Kritik sei also an den Nationalrat zu
richten, "das kann man nicht dem VfGH in die Schuhe schieben", sagte
Adamovich am Montag. Außerdem verwies er darauf,
dass Haider quasi in "Salamitaktik" den VfGH in dieser Sache seit
1996 angreife. Seit 1996 - damals hatte Haider die Verfassungsrichter schon
"Oberabräumer" genannt - seien bereits in zwei Schritten, 1996 und
1997 im Bezügebegrenzungsgesetz, Reduktionen vorgenommen worden. Wenn
die Politik der Meinung sei, die Bezüge der Verfassungsrichter seien
nach wie vor zu hoch oder dass z.B. ein Berufsverbot angebracht wäre,
"dann soll man das halt ändern".
Dass er, Adamovich, oder Verfassungsrichter Gerhart Holzinger als
ehemalige Leiter des Verfassungsdienstes sich, wie Haider in der
"Pressestunde" sagte, "selber die Gesetze gemacht" hätten, wies
Adamovich vehement zurück. Erstens seien er und Holzinger im
Zeitpunkt, als das von Haider angesprochene Bezügebegrenzungsgesetz
gemacht wurde, "längst nicht mehr im Bundeskanzleramt" gewesen. Und
zweitens: "Man stelle sich vor - ein Parlament, das sich auf diese
Weise fernsteuern lässt. Das ist unvorstellbar und entspricht nicht
der Realität", so Adamovich. "Ich verstehe nicht, wie man dem
Parlament unterstellen kann, dass es vom VfGH etwas richten lässt."
Unterschiede zwischen den Regelungen für Verfassungsrichter und
Politiker hinsichtlich der Mehrfachbezüge würden sich aus der
unterschiedlichen Struktur ergeben: Die obersten politischen Organe,
z.B. Minister, hätten ein Berufsverbot und könnten daher keinen
zweiten Bezug haben. Dass Verfassungsrichter - außer
Verwaltungsbeamte - weiter ihren Beruf ausüben dürfen, sei
"Bestandteil des Systems". Wenn die Politik das ändern wolle, könne
sie das tun. Die Tatsache, dass sonstige Politiker auf zwei
öffentliche Bezüge beschränkt sind, Verfassungsrichter aber nicht,
spiele überdies praktisch kaum eine Rolle, weil man mehr als zwei
Berufe kaum ausüben könne.
Angesprochen auf Haiders Vorwurf, die Verfassungsrichter würden im
Vorfeld von Entscheidungen zu "Fraktionssitzungen" zusammentreten,
sagte Adamovich: "Das wurde immer wieder behauptet. Ich war nie bei
einer solchen. Wer das behauptet, soll es beweisen, die Beweislast
trifft hier eindeutig den Angreifer." Haider hatte gesagt: "Das weiß
doch jeder, dass es im VfGH Fraktionssitzungen gibt, rote und
schwarze Fraktionssitzungen."(APA)