Wien - "Total absurd" nennt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, die Vorwürfe von Landeshauptmann Jörg Haider, VfGH-Mitglieder hätten sich ihre Bezüge selbst gerichtet. Der VfGH regle sich seine Bezüge nicht selbst, das sei Sache des Nationalrates. Kritik sei also an den Nationalrat zu richten, "das kann man nicht dem VfGH in die Schuhe schieben", sagte Adamovich am Montag. Außerdem verwies er darauf, dass Haider quasi in "Salamitaktik" den VfGH in dieser Sache seit 1996 angreife. Seit 1996 - damals hatte Haider die Verfassungsrichter schon "Oberabräumer" genannt - seien bereits in zwei Schritten, 1996 und 1997 im Bezügebegrenzungsgesetz, Reduktionen vorgenommen worden. Wenn die Politik der Meinung sei, die Bezüge der Verfassungsrichter seien nach wie vor zu hoch oder dass z.B. ein Berufsverbot angebracht wäre, "dann soll man das halt ändern". Dass er, Adamovich, oder Verfassungsrichter Gerhart Holzinger als ehemalige Leiter des Verfassungsdienstes sich, wie Haider in der "Pressestunde" sagte, "selber die Gesetze gemacht" hätten, wies Adamovich vehement zurück. Erstens seien er und Holzinger im Zeitpunkt, als das von Haider angesprochene Bezügebegrenzungsgesetz gemacht wurde, "längst nicht mehr im Bundeskanzleramt" gewesen. Und zweitens: "Man stelle sich vor - ein Parlament, das sich auf diese Weise fernsteuern lässt. Das ist unvorstellbar und entspricht nicht der Realität", so Adamovich. "Ich verstehe nicht, wie man dem Parlament unterstellen kann, dass es vom VfGH etwas richten lässt." Unterschiede zwischen den Regelungen für Verfassungsrichter und Politiker hinsichtlich der Mehrfachbezüge würden sich aus der unterschiedlichen Struktur ergeben: Die obersten politischen Organe, z.B. Minister, hätten ein Berufsverbot und könnten daher keinen zweiten Bezug haben. Dass Verfassungsrichter - außer Verwaltungsbeamte - weiter ihren Beruf ausüben dürfen, sei "Bestandteil des Systems". Wenn die Politik das ändern wolle, könne sie das tun. Die Tatsache, dass sonstige Politiker auf zwei öffentliche Bezüge beschränkt sind, Verfassungsrichter aber nicht, spiele überdies praktisch kaum eine Rolle, weil man mehr als zwei Berufe kaum ausüben könne. Angesprochen auf Haiders Vorwurf, die Verfassungsrichter würden im Vorfeld von Entscheidungen zu "Fraktionssitzungen" zusammentreten, sagte Adamovich: "Das wurde immer wieder behauptet. Ich war nie bei einer solchen. Wer das behauptet, soll es beweisen, die Beweislast trifft hier eindeutig den Angreifer." Haider hatte gesagt: "Das weiß doch jeder, dass es im VfGH Fraktionssitzungen gibt, rote und schwarze Fraktionssitzungen."(APA)