Netzpolitik
Amerikanischer Neonazi muss Internetadressen an Deutschland abtreten
Gerhard Lauck hatte sich unter anderem "bundesinnen- ministerium.com" und "verfassungsschutz.org" gesichert
Köln - Der amerikanische Neonazi Gerhard Lauck muss vier
Internetadressen ("Domains") an Deutschland abtreten. Seine Firma RJG
Engineering, die bisher als Eigentümerin der Domains
bundesinnenministerium.com, bundesinnenministerium.net,
bundesinnenministerium.org und verfassungsschutz.org auftrat, muss
die Rechte an diesen Domains der Bundesrepublik Deutschland
überlassen. Das geht aus einem Beschluss der Weltorganisation für
Geistiges Eigentum (WIPO Arbitration and Mediation Center), hervor,
die am Samstag bekannt wurde. Wer in seinen Internet-Browser bisher die vier Adressen eingab,
landete auf der Website des in Deutschland vorbestraften Lauck und
seiner Neonazi-Organisation NSDAP/AO. Über sein Web-Angebot betreibt
Lauck, der seit 1972 in der rechten Szene der USA aktiv ist, vor
allem einen Handel mit Nazi-Devotionalien, die in Deutschland illegal
sind.
Vor der WIPO war das Bundesinnenministerium über das
Bundesverwaltungsamt in Köln vorgegangen. Nach dem Beschluss des
Schlichters bei der WIPO darf Lauck künftig keine Propaganda mehr
unter diesen Adressen verbreiteten. Die Firma habe die Domain-Namen
missbraucht und kein legitimes Interesse, diese weiter zu betreiben,
heißt es in dem Beschluss. (APA/dpa)