Köln - Der amerikanische Neonazi Gerhard Lauck muss vier Internetadressen ("Domains") an Deutschland abtreten. Seine Firma RJG Engineering, die bisher als Eigentümerin der Domains bundesinnenministerium.com, bundesinnenministerium.net, bundesinnenministerium.org und verfassungsschutz.org auftrat, muss die Rechte an diesen Domains der Bundesrepublik Deutschland überlassen. Das geht aus einem Beschluss der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO Arbitration and Mediation Center), hervor, die am Samstag bekannt wurde. Wer in seinen Internet-Browser bisher die vier Adressen eingab, landete auf der Website des in Deutschland vorbestraften Lauck und seiner Neonazi-Organisation NSDAP/AO. Über sein Web-Angebot betreibt Lauck, der seit 1972 in der rechten Szene der USA aktiv ist, vor allem einen Handel mit Nazi-Devotionalien, die in Deutschland illegal sind. Vor der WIPO war das Bundesinnenministerium über das Bundesverwaltungsamt in Köln vorgegangen. Nach dem Beschluss des Schlichters bei der WIPO darf Lauck künftig keine Propaganda mehr unter diesen Adressen verbreiteten. Die Firma habe die Domain-Namen missbraucht und kein legitimes Interesse, diese weiter zu betreiben, heißt es in dem Beschluss. (APA/dpa)