Inland
Uni-Reform: Rektorenchef Winckler sieht noch Reihe ungelöster Punkte
Rektorenkonferenz berät in Plenarsitzung am Montag über Reform
Wien - Bei den Gesprächen zwischen Beamten des
Bildungsministeriums und Vertretern der Österreichischen
Rektorenkonferenz (ÖRK) zur geplanten Universitätsreform konnte in
den vergangenen Wochen "in vielen Punkten Annäherung in den
Positionen erzielt werden". Wie der ÖRK-Chef und Rektor der Uni Wien,
Georg Winckler, am Freitag erklärte, gebe es
aber auch "eine Reihe von Punkten, wo wir nicht einer Meinung sind". Am Montag wird sich die Rektorenkonferenz bei ihrer Plenarsitzung
in Graz mit den bisher erzielten Verhandlungsfortschritten und der
weiteren Vorgangsweise beschäftigen. Bildungsministerin Elisabeth
Gehrer (V) hat den Rektoren gegenüber den Gesetzesentwurf für 8. März
in Aussicht gestellt.
Punkte, über die man sich bereits geeinigt hat, betreffen laut
Winckler z.B. die Zusammensetzung und Funktion des
Universitäts-Rates, die Klärung des Begriffs Leistungsauftrag und die
Rolle der Leistungsvereinbarung. Nach wie vor Auffassungsunterschiede
zwischen Rektoren und Ministerium gebe es bei der Frage, ob unterhalb
der Leitungsebene (Uni-Rat, Rektor und Senat) entscheidungsbefugte
Kollegialorgane eingerichtet werden können. Im Diskussionspapier des
Ministeriums war das nicht vorgesehen. Gehrer hatte später zwar
eingelenkt, gleichzeitig aber betont, dass die Letztentscheidung beim
Senat liegen müsse.
Rolle der Fakultäten
Für Winckler geht es in dieser Frage darum, welche Rolle künftig
Fakultäten oder Fachbereiche spielen. "Gerade große Universitäten
werden ohne entscheidungsbefugte Kollegialorgane auf Fakultätsebene
nicht zu führen sein", so der Rektorenchef. Das vom Ministerium
vorgeschlagene Modell lasse nicht die notwendige Dezentralisierung
zu. Ein Verbot entscheidungsbefugter Organe unterhalb des Senats
hätte "Sprengwirkung, da sich dann die Fakultäten verselbstständigen
wollen".
Noch nicht geeinigt hat man sich laut Winckler auch in der Frage
der Kompetenzverteilung zwischen Uni-Rat und Senat, wo aus Sicht der
Rektoren ein ausgewogenes Verhältnis dieser Leitungsorgane zueinander
erreicht werden müsse. So sollte der Senat etwa bei den Entwicklungs-
und Organisationsplänen nicht nur angehört, sondern auch
einverstanden damit sein. "Denn eine starke Mitwirkung des Senats ist
im Interesse der Uni."
Kritik übt Winckler an der Tatsache, dass die Rektoren bisher noch
keine Angaben über die Folgekosten der Reform bekommen haben.
Außerdem fordern sie Daten über die notwendigen Eröffnungsbilanzen
ein. Geklärt werden müsse in den nächsten Wochen auch die Frage über
die künftige Stellung der medizinischen Fakultäten: werden sie
eigenständige Unis oder bleiben sie im Universitätsverband. Unklar
sei zudem, ob es für die Kunstuniversitäten Sondernormen geben soll.
Ausständig seien auch noch Gespräche zwischen Gewerkschaft und
Ministerium über die Ausgestaltung der künftigen Kollektivverträge.
Das Gesetz für die Uni-Reform soll nach dem Willen des
Bildungsministeriums noch vor dem Sommer beschlossen und mit 1.
Oktober 2002 in Kraft treten. Dann sollen alle Unis innerhalb eines
Jahres auf das neue Recht umstellen. Geplant ist, den Unis als
juristischen Personen des öffentlichen Rechts Vollrechtsfähigkeit zu
geben. Die Verpflichtungen von Staat und Universität sollen in einem
Leistungsvertrag festgeschrieben werden, statt jährlicher
Geldzuweisungen soll es dreijährige Globalbudgets geben. Die autonome
Universität soll von Universitätsrat, Rektor und Senat geleitet
werden. (APA)