Wien - Bei den Gesprächen zwischen Beamten des Bildungsministeriums und Vertretern der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) zur geplanten Universitätsreform konnte in den vergangenen Wochen "in vielen Punkten Annäherung in den Positionen erzielt werden". Wie der ÖRK-Chef und Rektor der Uni Wien, Georg Winckler, am Freitag erklärte, gebe es aber auch "eine Reihe von Punkten, wo wir nicht einer Meinung sind". Am Montag wird sich die Rektorenkonferenz bei ihrer Plenarsitzung in Graz mit den bisher erzielten Verhandlungsfortschritten und der weiteren Vorgangsweise beschäftigen. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) hat den Rektoren gegenüber den Gesetzesentwurf für 8. März in Aussicht gestellt. Punkte, über die man sich bereits geeinigt hat, betreffen laut Winckler z.B. die Zusammensetzung und Funktion des Universitäts-Rates, die Klärung des Begriffs Leistungsauftrag und die Rolle der Leistungsvereinbarung. Nach wie vor Auffassungsunterschiede zwischen Rektoren und Ministerium gebe es bei der Frage, ob unterhalb der Leitungsebene (Uni-Rat, Rektor und Senat) entscheidungsbefugte Kollegialorgane eingerichtet werden können. Im Diskussionspapier des Ministeriums war das nicht vorgesehen. Gehrer hatte später zwar eingelenkt, gleichzeitig aber betont, dass die Letztentscheidung beim Senat liegen müsse. Rolle der Fakultäten Für Winckler geht es in dieser Frage darum, welche Rolle künftig Fakultäten oder Fachbereiche spielen. "Gerade große Universitäten werden ohne entscheidungsbefugte Kollegialorgane auf Fakultätsebene nicht zu führen sein", so der Rektorenchef. Das vom Ministerium vorgeschlagene Modell lasse nicht die notwendige Dezentralisierung zu. Ein Verbot entscheidungsbefugter Organe unterhalb des Senats hätte "Sprengwirkung, da sich dann die Fakultäten verselbstständigen wollen". Noch nicht geeinigt hat man sich laut Winckler auch in der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Uni-Rat und Senat, wo aus Sicht der Rektoren ein ausgewogenes Verhältnis dieser Leitungsorgane zueinander erreicht werden müsse. So sollte der Senat etwa bei den Entwicklungs- und Organisationsplänen nicht nur angehört, sondern auch einverstanden damit sein. "Denn eine starke Mitwirkung des Senats ist im Interesse der Uni." Kritik übt Winckler an der Tatsache, dass die Rektoren bisher noch keine Angaben über die Folgekosten der Reform bekommen haben. Außerdem fordern sie Daten über die notwendigen Eröffnungsbilanzen ein. Geklärt werden müsse in den nächsten Wochen auch die Frage über die künftige Stellung der medizinischen Fakultäten: werden sie eigenständige Unis oder bleiben sie im Universitätsverband. Unklar sei zudem, ob es für die Kunstuniversitäten Sondernormen geben soll. Ausständig seien auch noch Gespräche zwischen Gewerkschaft und Ministerium über die Ausgestaltung der künftigen Kollektivverträge. Das Gesetz für die Uni-Reform soll nach dem Willen des Bildungsministeriums noch vor dem Sommer beschlossen und mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten. Dann sollen alle Unis innerhalb eines Jahres auf das neue Recht umstellen. Geplant ist, den Unis als juristischen Personen des öffentlichen Rechts Vollrechtsfähigkeit zu geben. Die Verpflichtungen von Staat und Universität sollen in einem Leistungsvertrag festgeschrieben werden, statt jährlicher Geldzuweisungen soll es dreijährige Globalbudgets geben. Die autonome Universität soll von Universitätsrat, Rektor und Senat geleitet werden. (APA)