Wien - Gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen fallen weiterhin nicht unter die Mitversicherung in der Sozialversicherung. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die von einem Betroffenen beantragte Ausweitung des Personenkreises der mitversicherten Personen abgelehnt. Im Gesetz sei ausdrücklich von "andersgeschlechtlichen Personen" die Rede. Die Höchstrichter haben dagegen "derzeit" auch keine gleichheitsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche Behandlung hetero- und homosexueller Lebensgemeinschaften sei "noch" zu rechtfertigen.Unterscheidung schwer zu treffen Es sei nämlich, führt der VwGH in einer Presseinformation vom Freitag aus, "ohne Schaffung der Möglichkeit der Registrierung von solchen (gleichgeschlechtlichen, Anm.) Lebensgemeinschaften die Unterscheidung von bloßen Wohngemeinschaften objektiv schwer zu treffen". Nur mit sehr hohem Verwaltungsaufwand und heiklen Ermittlungen über sensible Daten des Privatlebens könne "die für eine sachgerechte Vollziehung notwendige Trennschärfe" zwischen gleichgeschlechtlicher Lebens- und Wohngemeinschaft getroffen werden. Das Fazit des VwGH: "Diese Unterschiede im Tatsächlichen vermögen die unterschiedliche Behandlung heterosexueller und homosexueller Lebensgemeinschaften noch zu rechtfertigen". Anlass für die Entscheidung des VwGH war die Beschwerde eines Mannes, der mit einem bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter versicherten Mann in Lebensgemeinschaft lebt. Er hatte die Mitversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz beantragt. Darin werden aber nicht nur zehn Monate gemeinsames Leben im Haushalt und unentgeltliche Führung des Haushaltes für den Versicherten als Voraussetzung genannt, sondern auch, dass dies eine "andersgeschlechtliche Person" tut. Auch im ASVG ist im Zusammenhang mit der Gleichstellung mit Angehörigen in Sachen Mitversicherung ausdrücklich von "andersgeschlechtlichen Personen" die Rede. Lunacek: "Dringender Handlungsbedarf" Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in Sachen Mitversicherung untermauere den "dringenden Handlungsbedarf für eine rechtliche Gleichstellung von lesbisch-schwulen Partnerschaften", meinte die Grüne Abgeordnete Ulrike Lunacek am Freitag. Die Grünen fordern die Bundesregierung daher auf, den schon lange Zeit vorliegenden Anträgen der Grünen auf rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Nationalrat endlich zuzustimmen, betonte Lunacek in einer Aussendung. (APA)