Geschlechterpolitik
Mitversicherung nicht in Sicht
VwGH-Bescheid verwehrt Mitversicherung in der Sozialversicherung für lesbischwule PartnerInnen
Wien - Gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen fallen weiterhin
nicht unter die Mitversicherung in der Sozialversicherung. Der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die von einem Betroffenen
beantragte Ausweitung des Personenkreises der mitversicherten
Personen abgelehnt. Im Gesetz sei ausdrücklich von
"andersgeschlechtlichen Personen" die Rede. Die Höchstrichter haben
dagegen "derzeit" auch keine gleichheitsrechtlichen Bedenken. Die
unterschiedliche Behandlung hetero- und homosexueller
Lebensgemeinschaften sei "noch" zu rechtfertigen.Unterscheidung schwer zu treffen
Es sei nämlich, führt der VwGH in einer Presseinformation vom
Freitag aus, "ohne Schaffung der Möglichkeit der Registrierung von
solchen (gleichgeschlechtlichen, Anm.) Lebensgemeinschaften die
Unterscheidung von bloßen Wohngemeinschaften objektiv schwer zu
treffen". Nur mit sehr hohem Verwaltungsaufwand und heiklen
Ermittlungen über sensible Daten des Privatlebens könne "die für eine
sachgerechte Vollziehung notwendige Trennschärfe" zwischen
gleichgeschlechtlicher Lebens- und Wohngemeinschaft getroffen werden.
Das Fazit des VwGH: "Diese Unterschiede im Tatsächlichen vermögen die
unterschiedliche Behandlung heterosexueller und homosexueller
Lebensgemeinschaften noch zu rechtfertigen".
Anlass für die Entscheidung des VwGH war die Beschwerde eines
Mannes, der mit einem bei der Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter versicherten Mann in Lebensgemeinschaft lebt. Er hatte
die Mitversicherung nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz beantragt. Darin werden aber nicht nur zehn
Monate gemeinsames Leben im Haushalt und unentgeltliche Führung des
Haushaltes für den Versicherten als Voraussetzung genannt, sondern
auch, dass dies eine "andersgeschlechtliche Person" tut.
Auch im ASVG ist im Zusammenhang mit der Gleichstellung mit
Angehörigen in Sachen Mitversicherung ausdrücklich von
"andersgeschlechtlichen Personen" die Rede.
Lunacek: "Dringender Handlungsbedarf"
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in
Sachen Mitversicherung untermauere den "dringenden Handlungsbedarf
für eine rechtliche Gleichstellung von lesbisch-schwulen
Partnerschaften", meinte die Grüne Abgeordnete Ulrike Lunacek am
Freitag. Die Grünen fordern die Bundesregierung daher auf, den schon lange
Zeit vorliegenden Anträgen der Grünen auf rechtliche Gleichstellung
von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Nationalrat
endlich zuzustimmen, betonte Lunacek in einer Aussendung. (APA)