Eisenstadt - Die wegen ihrer möglichen Beispielswirkung von Juristen, Bankern und Wirtschaftsprüfern mit größtem Interesse verfolgte Klage der Bank Burgenland gegen ihre ehemaligen Wirtschaftsprüfer hat einen juristischen Nebenschauplatz. Am Montag hat die Bank Burgenland in einer Bekanntmachung verlautbart, dass es eine Anfechtungsklage zum Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2001 gibt, womit der Vorstand zur Klage gegen die früheren Wirtschaftsprüfer ermächtigt worden ist.Bank Burgenland gelassen In der Bank nimmt man die von einem Kleinaktionär stammende Anfechtungsklage zum HV-Beschluss - zuständig dafür ist das Landesgericht Eisenstadt - mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Leiter der Rechtsabteilung, Richard Kroyer, verwies darauf, dass in der Hauptversammlung alle Beschlüsse einstimmig gefasst wurde, dass es also auch in der Frage der Klagsermächtigung keine einzige Gegenstimme gegeben hat. Streitwert 36,3 Millionen Euro Er geht davon aus, dass die Klage gegen die Wirtschaftsprüfer von diesem Nebenstreit unberührt bleibt. Nach dem endgültigen Scheitern der Vergleichsverhandlungen hat die Bank "auf Basis des klaren Auftrags der Aktionäre" ihre ehemaligen Wirtschaftsprüfer, Europa Treuhand Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und Österreichische Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beim Handelsgericht Wien auf 36,3 Mill. Euro (500 Mill. S) geklagt. (APA)