Der Rapid-Kapitän und Austria führen seit dem Stadthallen-Turnier Transfergespräche
Redaktion
,
Wien - In der österreichischen Fußball-Bundesliga kündigt
sich für den Sommer ein höchst brisanter Transfer an. Mit Krzysztof
Ratajczyk könnte ausgerechnet der Kapitän des Rekordmeisters Rapid
Wien zum Erzrivalen Austria übersiedeln. Im Kampf um den bulligen
Abwehrturm zwischen Rapid, wo der Pole seit Juni 1996 tätig ist, dem
deutschen Zweitligisten Hannover 96 und der Austria haben die
finanziell potenten Favoritner derzeit klar die Nase vorne. "Es hat
Vorgespräche gegeben. Ein Engagement fürs Frühjahr schließe ich aber
aus", erklärte Peter Svetits, die rechte Hand von Austria-Boss Frank
Stronach.
Interesse in der Stadthalle bekundet
Geflirtet wird zwischen Ratajczyk und dem Rekord-Cupsieger seit
dem Turnier in der Wiener Stadthalle Anfang Jänner. "Die Austria hat
Interesse, ab Sommer mit Ratajczyk zu spielen. Er hat aber mehrere
Angebote, auch aus dem Ausland. Wir stehen mitten in den
Verhandlungen", meinte Svetits, der sich mit dem 28-jährigen
Verteidiger der Grün-Weißen bereits über einen Vorvertrag geeinigt
haben soll.
Berater weiß von keinem Vorvertrag
Ratajczyk-Berater Janusz Feiner weiß von einer eventuellen
Einigung zwischen seinem Schützling und der Austria nichts,
bestätigte aber die Kontakte. "Es werden seit dem Stadthallen-Turnier
Gespräche geführt", meinte Feiner, der einen Wechsel zwischen den
Erzrivalen nicht allzu schlimm interpretieren würde. "Er ist ein
Profi-Fußballer und kann nur begrenzt lange spielen. Und wenn ihm die
Austria einen wesentlich besseren Vertrag anbietet, dann ist ein
Wechsel doch legitim oder?" (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.