Wien - Der Österreichische Eishockeyverband (ÖEHV) hat den Protest des KAC gegen die Wertung des 4:6 in Innsbruck am 28. Dezember 2001 abgewiesen. Der Sieg der Tiroler wurde beglaubigt, Innsbruck wurde aber wegen "sportlicher Schädigung" (Versagen des Kampfgerichts) zu einer Geldstrafe von 1.453,46 Euro (20.000 Schilling) verurteilt. MOBA-Referent Helmut Gartner stellte fest, dass Fehler des Kampfgerichts, letztlich in Hauptverantwortung des Head-Schiedsrichters als Spielleiter, "erwiesenermaßen" zu einer Benachteiligung des KAC geführt hätten. Aber auch "fehlerbehaftete Schiedsrichter-Entscheidungen" müssten nach Meinung des ÖEHV-Vorstands im Sport "aus grundsätzlichen Erwägungen" akzeptiert werden, heißt es in der Begründung. (APA)