Wintersport
Eishockey: KAC-Protest abgelehnt
Der ÖEHV beglaubigte den 6:4 Sieg der Innsbrucker in Verbindung mit einer Geldstrafe
Wien - Der Österreichische Eishockeyverband (ÖEHV) hat den
Protest des KAC gegen die Wertung des 4:6 in Innsbruck am 28.
Dezember 2001 abgewiesen. Der Sieg der Tiroler wurde beglaubigt,
Innsbruck wurde aber wegen "sportlicher Schädigung" (Versagen des
Kampfgerichts) zu einer Geldstrafe von 1.453,46 Euro (20.000
Schilling) verurteilt. MOBA-Referent Helmut Gartner stellte fest, dass Fehler des
Kampfgerichts, letztlich in Hauptverantwortung des
Head-Schiedsrichters als Spielleiter, "erwiesenermaßen" zu einer
Benachteiligung des KAC geführt hätten. Aber auch "fehlerbehaftete
Schiedsrichter-Entscheidungen" müssten nach Meinung des
ÖEHV-Vorstands im Sport "aus grundsätzlichen Erwägungen" akzeptiert
werden, heißt es in der Begründung. (APA)