Frage: Herr Professor Raffer, Sie treten für ein Konkursverfahren für Staaten ein . . .

Raffer:Nicht für ein Konkursverfahren, sondern für ein Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Bei einem Konkursverfahren wird die Masse verteilt, dann existiert der Schuldner nicht mehr. In einem Insolvenzverfahren wird man hingegen ökonomisch saniert und lebt weiter.

Sie schlagen also vor, dass Staaten in die Insolvenz gehen können sollen. Wie kommen Sie auf diese Idee?


Raffer: Die Idee ist nicht so neu, schon Adam Smith hat in seinem Buch "The Wealth of Nations" im 18. Jahrhundert gemeint, wenn ein Staat überschuldet ist, sei ein Ausgleich die beste Lösung, um ihn ökonomisch wieder tragfähig zu machen. Nach Ausbruch der Schuldenkrise 1982 hat ein englischer Banker erstmals vorgeschlagen, das Insolvenzrecht von Firmen auf Staaten anzuwenden. Dem wurde sofort - und zu Recht - entgegnet, dass dies nicht möglich sei, weil Staaten souverän sind.

Eine Lösung bietet das US-Insolvenzrecht. Dort gibt es in Kapitel 9 eine Insolvenz für Schuldner mit Hoheitsgewalt, so genannte "municipalities", die ohne weiteres auf Staaten übertragen werden kann.

Wie würde ein derartiges Verfahren aussehen?

Raffer: Man dürfte kein Gericht des Gläubiger- bzw. des Schuldnerlandes bemühen, dieses wäre wohl meist befangen, sondern man müsste ein internationales Schiedsgericht bestellen. Jedes Land würde Vertreter entsenden, die eine weitere Person hinzuwählen und zusammen dafür sorgen, dass die Grundprinzipien des Kapitels 9 eingehalten werden.

Welche sind diese?

Raffer: Erstens Schutz der Hoheitsgewalt. Paragraph 904 besagt, dass weder Gläubiger noch Gericht in die Hoheitssphäre des Schuldners eingreifen dürfen. Das ist sofort auf die Souveränität eines Staates übertragbar. Zweitens muss der Schuldner einen ökonomisch sinnvollen Vorschlag machen, damit die Lösung auch im besten Interesse der Gläubiger ist. Dritter Punkt: Die betroffene Bevölkerung hat ein Anhörungsrecht. Im internationalen Fall müsste die betroffene Bevölkerung natürlich - etwa durch Gewerkschaften, Kirchen und NGOs - vertreten werden. Derzeit kommt der Schuldnerschutz jedem zugute außer den Bevölkerungen von Entwicklungsländern.

Gibt es Anwendungsbeispiele in den USA?

Raffer: Seit Einführung des Chapter 9 gab es an die 500 Verfahren.

Bräuchte man für die Umsetzung nicht ein eigenes internationales Insolvenzgericht?

Raffer: Nicht unbedingt. Ich schlage vor, dass man ein - im Völkerrecht übliches - Ad-hoc-Schiedsgericht bestellt, das von Schuldner und Gläubigern paritätisch besetzt wird. Nach Lösung der jetzigen Schuldenkrise würde ein permanentes Gericht nicht mehr viel Arbeit haben, weil die Einführung des Insolvenzrechts für Staaten dafür sorgen wird, dass Kredite sorgsamer vergeben werden und Schuldenkrisen weitgehend ausbleiben.

Hätte die derzeitige Schuldenkrise durch ein internationales Insolvenzrecht verhindert werden können?

Raffer: Es wäre zumindest ein massiver Anreiz gewesen, die Schuldenbürde nicht so ansteigen zu lassen. Die große Schuldenexplosion während der Siebzigerjahre beruhte auf der These, dass Länder immer existieren und daher alle Kredite zurückzahlen würden. Das hat dazu geführt, dass die normale Kreditkontrolle, die bei jedem Fleischhacker ums Eck angewendet wird, der 100.000 Schilling bekommt, nicht durchgeführt wurde. Bei der Weltbank wird man befördert, wenn man möglichst viel Geld hinausschaufelt und sein "county target" erreicht. Bei einer normalen Kontrolle nach ökonomischen Kriterien hätten hingegen viele Länder keinen zweiten Kredit bekommen, und die Schuldenkrise wäre nicht ausgebrochen.

Wie kommen ihre Vorschläge bei IWF und Weltbank an?

Raffer: Diskutiert werden sie, allerdings äußern sie sich selten offiziell dazu. In einer Veröffentlichung des Vorjahres ging man nur auf die Forderungen der "Erlassjahr 2000"-Kampagne ein, unter denen sich mein Vorschlag befindet. Allerdings fehlten meine Arbeiten bei den Quellenangaben, zum Teil deshalb, weil einige so hanebüchene Argumente dagegen vorgetragen wurden, die man durch Lektüre der nicht angegebenen Literatur jederzeit hätte entkräften können.

Zum Beispiel?

Raffer: Dass ein permanentes Gericht verlangt werde und dadurch eine neue Bürokratie entstünde. Genau diesen Vorschlag mache ich nicht. Wäre es denn schlimm? Raffer: Nein, auch im Rahmen der WTO ist eine umfangreiche Bürokratie entstanden, da hat es niemanden gestört. Oder durch das NAFTA oder die EU. Bürokratien werden immer nur dann nicht gewollt, wenn man die Sache nicht will. Was sagen die NGOs? Raffer: Bei den NGOs gibt es großen positiven Widerhall. Die Erlassjahr-Kampagnen Deutschland und Österreich haben das Insolvenzrecht für Staaten in ihren Forderungskatalog aufgenommen, deshalb wird es auch im deutschen Bundestag diskutiert. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 8.1.2002)