Bregenz - Wechselspesen von je sieben Euro (96,30 S) mussten zwei Schülerinnen in Vorarlberg für den Umtausch von 960 S beziehungsweise 500 S in Euro bezahlen. Die zur Sparkasse Bludenz gehörende Sparkasse Vandans verteidigte die Vorgangsweise. Erst gestern, Montag, wurde den Schülerinnen angeboten, die Gebühren zurückzuerstatten, berichtet die Vorarlberger Arbeiterkammer. Die AK verweist darauf, dass haushaltsübliche Mengen kostenlos in Euro umgetauscht werden müssen. Die Mädchen sind Schülerinnen einer heilpädagogischen Anstalt. Sie wechselten am 2. Jänner ihr Taschengeld. Was erst die Eltern daheim bei der Kontrolle der Wechselbelege bemerkten: Für den Umtausch wurden jeweils sieben Euro abgezogen. Bei 500 S sind das beinahe 20 Prozent Provision. "Empfehlung, keine Verpflichtung" Auf den erbosten Anruf eines Vaters hin verteidigte das Institut seine Vorgehensweise: Das gehe schon so in Ordnung und sei schließlich seit Wochen überall zu lesen gewesen, schildert die Arbeiterkammer den Inhalt des Telefonats. Außerdem habe man die Mädchen darauf hingewiesen, dass der Umtausch kostenpflichtig sei. Geld gebe es daher keines zurück. Erst am Montag , habe sich die Sparkasse gemeldet und die Rückerstattung der Spesen angeboten. Doch Fehler gestand der Filialleiter auch in diesem Telefonat nicht ein: Dass Beträge bis 50.000 S gratis gewechselt werden müssten, sei "nur eine Empfehlung und keine Verpflichtung". Die AK verweist demgegenüber auf Paragraph 18 des Euro-Währungs-Angabengesetzes, der vorschreibt, dass für den Umtausch von haushaltsüblichen Beträgen bis 28. Februar keine Kosten verrechnet werden dürfen. Die Sozialpartner einigten sich darauf, dass Beträge bis 50.000 S als "haushaltsüblich" zu betrachten seien. (APA)