Klagenfurt - Mehrere Millionen Schilling soll ein Kärntner Primararzt in Form von "Erfolgs- oder Behandlungshonoraren" von seinen Patienten widerrechtlich kassiert haben. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig wirft dem 52-jährigen gebürtigen Wiener in einer 47-seitigen Klagsschrift schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.

Ab kommendem Mittwoch muss sich der Arzt vor Gericht verantworten. In 57 Fällen wird untersucht. Mehr als zwei Wochen lang werden dreißig inländische Zeugen gehört, für dreißig weitere Betroffene aus dem Ausland sind Befragungen vorgesehen. Dazu kommen Ergebnisse von mehreren Hausdurchsuchungen und Kontoöffnungen sowie die Aussagen von Sachverständigen.

Der Herzspezialist selbst beteuert indessen seine Unschuld. Er glaubt, dass alle Vorwürfe gegen ihn im Prozess entkräftet werden können. Er möchte schon bald wieder operieren.

Mehrere Personen sollen vom Herzspezialisten um jeweils mehr als 1816 Euro (25.000 Schilling) je Operation gebracht worden sein. Obwohl er laut Krankenanstaltenordnung als Bediensteter einer gemeinnützigen Krankenanstalt weder von Patienten noch deren Angehörigen eine Entlohnung erhalten oder verlangen darf, soll der seit über einem Jahr suspendierte Primar gegen Honorar versprochen haben, neue, lebensrettende Operationen durchzuführen oder persönlich zu operieren.

Verdacht seit 1995

Erstmals hörte eine Stationsschwester der chirurgischen Abteilung des Landeskrankenhauses Klagenfurt 1995 von einem Patienten, er habe 3633 Euro "Erfolgshonorar" an den Arzt bezahlt. Als diese Angaben auch in der Krankenhausdirektion bekannt wurden, wurde die Kärntner Landesregierung als Spitalserhalter informiert und Anzeige erstattet.

Der Primar soll eine Sekretärin beauftragt haben, zur Vertuschung der Vorfälle Computerdaten zu löschen. Außerdem habe er laut Anklage versucht, "Patienten zu seinen Gunsten zu beeinflussen". Einen möglichen Grund für die "Sonderhonorare" glaubt Staatsanwältin Lutschounig zu kennen: Er meinte, "er verkaufe sich zu billig". (APA, aw/DER STANDARD, Print- Ausgabe, 07. 01. 2002)