Wien - Die GÖD-Bundessektion Richter und Staatsanwälte hatam Freitag die Aussage von ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter zurückgewiesen, wonach "Justiz-Lobbygruppen" im Zuge derVorverfahrensreform versuchen würden, Personalvertretungsinteressendurchzusetzen. Das sei "falsch und unsachlich", betonteBundesvorsitzender Klaus Schröder. Die Verschiebung derWeisungsbefugnis vom Justizminister zu einem außerhalb derparteipolitischen Einflussnahme stehenden Organ wie demGeneralprokurator sei "kein Personalvertretungsinteresse, sondernrechtsstaatlich zwingend und notwendig". Angesichts der geplanten Verlagerung der Ermittlungstätigkeit imVorverfahren vom unabhängigen Untersuchungsrichter zu denSicherheitsbehörden bzw. zur Staatsanwaltschaft sei eine Änderung inder Weisungsspitze erforderlich, bekräftigte Schröder die - vonFekter kritisierte - Forderung der Richter und Staatsanwälte. Stumpfe Waffe Das von Fekter vorgeschlagene Klagserzwingungsverfahren ist fürSchröder kein ausreichender Ausgleich für die Möglichkeit desMinisters, ein Verfahren über Weisung einzustellen. Es sei "eine zustumpfe Waffe, weil sie immer dann nicht funktioniert, wenn keinunmittelbar Geschädigter vorhanden ist, wie dies häufig beipolitischen Delikten der Fall ist". Schröder verwies darauf, dass die FPÖ in ihrem aktuellenParteiprogramm dafür eintritt, die Möglichkeit derVerfahrenseinstellung durch Weisung des Justizministers abzuschaffen,"um eine parteipolitische Einflussnahme auf dieStrafverfolgungsbehörden zu verhindern". Diese Erkenntnis stammeallerdings aus einer Zeit, als die FPÖ nicht Regierungspartei gewesensei. (APA)