Lienz/Wien - Die Gendarmerie im Osttiroler Huben (Bez. Lienz) ermittelt im Fall der auf dem Sessellift in Kals am Großglockner vergessenen deutschen Urlauberfamilie gegen beide, derzeit suspendierte, Liftwarte. Der Bedienstete im Tal dürfte seinen Kollegen in der Bergstation zwar informiert haben, dass noch drei Gäste kommen. Dabei dürfte er aber keine Sesselnummer angegeben haben, sodass der Liftwart am Berg eine kurz vor den deutschen Opfern fahrende Gruppe irrtümlich für die letzten Passagiere gehalten haben dürfte."Wir gehen am ehesten von einem Missverständnis aus", hieß es bei der Gendarmerie. Das Opfer, eine 39-jährige deutsche Urlauberin, die sich bei ihrem Sprung vom Sessellift eine schwere Lendenwirbelverletzung zugezogen hat, konnte bisher noch nicht befragt werden. Mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen die Exekutivebeamten daher frühestens Ende kommender Woche. Haft Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung droht Sollte der Vorfall vom 1. Jänner angeklagt werden, drohen den Liftwarten bis zu sechs Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung, erklärte der zuständige Staatsanwalt Rudolf Koll am Donnerstag. Sollte sich herausstellen, dass sich der Zwischenfall unter besonders gefährlichen Umständen ereignet hat, steigt der Strafrahmen bis auf zwei Jahre. Koll kann sich nur an einen derartig gravierenden Zwischenfall erinnern. Vor 21 Jahren vergaß ein Liftbetreiber in Kufstein auf einen deutschen Gast, der dann eine ganze Nacht lang in seinem Sessel ausharrte. Das Prozedere, um Zwischenfälle dieser Art zu verhindern, ist bei den meisten Liften ähnlich. Anton Kirchgasser, Betriebsleiter der Bergbahnen Flachau in Salzburg, bestätigt dies. "Sobald der letzte Gast eingestiegen ist, gibt der Liftwart im Tal die betreffende Sesselnummer nach oben durch, der Mann in der Bergstation ruft dann zurück, sobald die Passagiere angekommen sind." Die Angaben müssten auch in Fahrtenbücher eingetragen und unterschrieben werden. Noch keine Klage Ob dies in Kals geschehen sei, konnte Geschäftsführer Kaspar Unterberger auf Anfrage des STANDARD nicht beantworten. Auch ob die betroffene Urlauberfamilie klagen will, wusste er noch nicht. "Das wird sich weisen, derzeit ist es ja noch ein schwebendes Verfahren, wir wurden allerdings von den Opfern noch nicht kontaktiert." Sollte man selbst in die missliche Lage kommen, auf einem Lift festzustecken, ist übrigens Abwarten das probate Mittel, raten Experten. Die Skikleidung sollte unter gewöhnlichen Umständen mehrere Stunden warmhalten. Ein Sprung in die Tiefe sei weitaus gefährlicher. (moe, DER STANDARD Print-Ausgabe 4.Jänner 2002)