Washington - US-Regierungsvertreter haben verlauten lassen, wie sich das Weiße Haus die geplanten Militärtribunale zur Verurteilung mutmaßlicher ausländischer Terroristen vorstellt. So ist entgegen früheren Annahmen ein einstimmiges Urteil notwendig, um gegenüber einem Mitglied von al-Qa'ida oder einer anderen Terrororganisation die Todesstrafe zu verhängen. Zwei von drei Stimmen aus einem Trio von Offizieren reichen jedoch aus, um einen Angeklagten schuldig zu sprechen. Ein Verdächtiger gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld jenseits aller vernünftigen Zweifel feststeht. Die Beweislast ist folglich gleich hoch wie in einem zivilen Strafverfahren.

Dagegen sind vor einem Militärtribunal mehr Indizien zugelassen als vor einem Zivilgericht. Zum Beispiel gilt auch das Hörensagen als Indiz. Die neuen Verfahrensregeln erlauben es den Militärrichtern, alle Hinweise zu überprüfen, die "eine vernünftige Person" nützlich findet. Das bedeutet etwa, dass abgehörte Gespräche, aufgezeichnete Mails oder jenes Video, in dem Bin Laden einem saudischen Geistlichen die Anschläge vom 11. September auf das WTC erläutert, als Indiz zugelassen wären. (ist)

(DER STANDARD, Printausgabe, 2.1.2002)