Wirtschaft
Zinsenstreit - Urteil zu Gunsten der BAWAG rechtskräftig
Berufungsentscheidung zu Urteil in zweiter Instanz
Wien - Im Streit um von Banken angeblich zuviel verrechnete
Kreditzinsen aus Verträgen vor 1997 verweist die BAWAG nun auf ein
erstes rechtskräftiges Urteil zu ihren Gunsten. Ein Urteil in zweiter
Instanz eines Dreiersenats des Handelsgerichts Wien, in dem laut
früheren Angaben der Bank festgestellt worden war, dass die von der
BAWAG verwendete Klausel zulässig und die rückwirkende Anwendung der
neuen Zinsgleitklausel nicht möglich sei, sei nun rechtskräftig. Es
sei die die einzige rechtskräftige Berufungsentscheidung zu diesem
Thema, so die BAWAG am Freitag in einer Pressemitteilung.
Als "Schwäche in der Argumentation" des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) sieht die Bank für Arbeit und Wirtschaft
(BAWAG) darin, dass dieser in einem anderen Verfahren eine "rein
formelle Zurückweisung" als "Teilerfolg" bezeichne.
Kritik am "Verein für Abrechnungskontrolle"
Dessen Mitglieder Justizministerium, Rechtsanwaltskammer und
Volksanwaltschaft sind. Der dem Justizministerium nahestehende Verein
veröffentliche im Internet unter anderem eine "rein formelle
Entscheidung" als Erfolg für den VKI und erwähne "bezeichnenderweise"
die einzige rechtskräftige Berufungsentscheidung nicht, in der
inhaltlich über den Gegenstand der Auseinandersetzung geurteilt
worden sei. Dies zeige das "selektive Vorgehen und die
Argumentationsschwäche der Verantwortlichen aus dem Bundesministerium
für Justiz und Konsumentenschutz", so die BAWAG.
Da diese "selektive Darstellung des dem Justizministerium
nahestehenden Vereins" in Wien an alle Rechtsanwälte versendet worden
sei, würden Richtigstellungen an denselben Adressatenkreis geschickt
und auch im Internet veröffentlicht. (APA)