Wien - Im Streit um von Banken angeblich zuviel verrechnete Kreditzinsen aus Verträgen vor 1997 verweist die BAWAG nun auf ein erstes rechtskräftiges Urteil zu ihren Gunsten. Ein Urteil in zweiter Instanz eines Dreiersenats des Handelsgerichts Wien, in dem laut früheren Angaben der Bank festgestellt worden war, dass die von der BAWAG verwendete Klausel zulässig und die rückwirkende Anwendung der neuen Zinsgleitklausel nicht möglich sei, sei nun rechtskräftig. Es sei die die einzige rechtskräftige Berufungsentscheidung zu diesem Thema, so die BAWAG am Freitag in einer Pressemitteilung. Als "Schwäche in der Argumentation" des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sieht die Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG) darin, dass dieser in einem anderen Verfahren eine "rein formelle Zurückweisung" als "Teilerfolg" bezeichne. Kritik am "Verein für Abrechnungskontrolle" Dessen Mitglieder Justizministerium, Rechtsanwaltskammer und Volksanwaltschaft sind. Der dem Justizministerium nahestehende Verein veröffentliche im Internet unter anderem eine "rein formelle Entscheidung" als Erfolg für den VKI und erwähne "bezeichnenderweise" die einzige rechtskräftige Berufungsentscheidung nicht, in der inhaltlich über den Gegenstand der Auseinandersetzung geurteilt worden sei. Dies zeige das "selektive Vorgehen und die Argumentationsschwäche der Verantwortlichen aus dem Bundesministerium für Justiz und Konsumentenschutz", so die BAWAG. Da diese "selektive Darstellung des dem Justizministerium nahestehenden Vereins" in Wien an alle Rechtsanwälte versendet worden sei, würden Richtigstellungen an denselben Adressatenkreis geschickt und auch im Internet veröffentlicht. (APA)