Wien - Zumindest die Regierung findet die Pensionsanpassung von 1,1 Prozent bei einer Inflationsrate von 2,9 Prozent gerecht. Sozialminister Herbert Haupt (FPÖ) bemühte sich, die Pensionserhöhung als sozial zu verteidigen: Der Regierung sei es gelungen, den sozialen Aspekt zu berücksichtigen. Vor allem durch die gestaffelte Einmalzahlung: Bei Pensionen bis zu rund 10.500 Schilling brutto gibt es eine Einmalzahlung von 2500 Schilling, bei Pensionen bis 19.000 eine Einmalzahlung von 1274 S.

Die Seniorenvertreter haben der Erhöhung um 1,1 Prozent nicht zugestimmt - und wollen nun rechtliche Schritte dagegen. ÖVP-Seniorenvertreter Stefan Knafl verlässt sich auf die Regierung und hat den Justizminister aufgefordert, die Pensionsanpassung zu überprüfen. SPÖ-Seniorenvertreter Karl Blecha und die SPÖ überlegen den Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Die Argumente für die Schritte sind ähnlich: Knafl nennt es "Aneignung fremden Eigentums", Blecha "Pensionsraub" - die Regierung zahle den gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor von 1,5 bis 1,7 Prozent nicht, sondern nur 1,1 Prozent. Zudem sei eine Einmalzahlung unfair, weil sie sich nicht längerfristig auswirke. Nicht zuletzt werde ein Teil der Pensionserhöhung für das Jahr 2000 nun wieder abgezogen. Auch deshalb berufen die SPÖ-Pensionisten den Vorstand ein.

Der Leiter der von der Regierung eingesetzten Pensionskommission, Theodor Tomandl, gibt einer Verfassungsklage, wie sie die SPÖ überlegt, allerdings "keine großen Chancen". Die Regierung sei zwar "nicht dem Wortlaut", wohl aber "dem Sinn des Gesetzes" gefolgt. Für das Jahr 2003 ist nach Ansicht Tomandls wieder mit einer höheren Pensionsanpassung zu rechnen.

Hit Altersteilzeit

Eine spezielle Pensionsform hat sich indes als Hit erwiesen: Die seit Jänner 2000 angebotene Altersteilzeit. Waren es im Jänner nur 1968 Personen, explodierte diese Zahl bis Ende Oktober auf 7085 (siehe Grafik). Das Modell Altersteilzeit sieht vor, dass Frauen ab 50 und Männer ab 55 ihre Arbeitszeit bis auf 40 Prozent reduzieren können. Der Lohn wird ebenfalls auf bis zu 40 Prozent reduziert, allerdings gibt es bis zur Frühpension vom Arbeitsmarktservice die Hälfte der Differenz auf den vorigen Lohn zusätzlich ausbezahlt. (eli/DER STANDARD, Print- Ausgabe, 30. 11. 2001)