Wirtschaft
Vorsicht bei neuer Gewährleistung!
VKI gibt Konsumenten Tipps für Gutscheine
Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
empfiehlt, sich bei Einkäufen vor dem 1. Jänner 2002 die neuen
Regelungen der Gewährleistung zusichern zu lassen. Wie berichtet, wird
ab Jänner 2002 die Gewährleistungsfrist von sechs auf 24 Monate
ausgeweitet, und die Beweislast verschiebt sich während der ersten
sechs Monate zum Verkäufer. Sollte der Verkäufer nicht bereit sein,
die neue Gewährleistungsfrist zu geben, rät der VKI in einer
Presseaussendung von Donnerstag ein anderes Geschäft aufzusuchen oder
größere Anschaffungen auf Jänner 2002 zu verschieben.
"Gewährleistung ist
aber nicht gleich Garantie", warnt der VKI. Bei einer Garantie handle
es sich um eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers,
welche sich auf die Reparatur von Mängeln beschränke und weder
Warenaustausch, Preisminderungen oder Vertragsauflösung wie bei der
Gewährleistung umfasse.
Kein Verwendungszweck auf Gutscheine
Beim Erwerb von Gutscheinen sollte sich der Konsument keinesfalls
den Verwendungszweck darauf vermerken lassen. Sonst könnte auf Grund
des Vertragsabschlusses im Jahr 2001 die alte Gewährleistung gelten,
auch wenn der Gutschein erst nächstes Jahr eingelöst werden sollte.
Gutscheine in Euro sind zu bevorzugen, obwohl Gutscheine ohne
zeitliche Befristung laut VKI grundsätzlich - egal ob sie auf Euro-
oder Schillingbeträge lauten - 30 Jahre lang ihre Gültigkeit
behalten.
Weiters erinnert der VKI, dass der Kunde kein grundsätzliches
Recht auf Umtausch besitze. Es handle sich um ein Entgegenkommen des
Händlers, daher sollte man den Umtausch ausdrücklich vereinbaren und
auf der Rechnung bestätigen lassen. (APA)