Österreich
Bestellwütige Burgenländerin prellte Firmen um 300.000 Schilling
Ein Drittel davon mit Handys vertelefoniert - Zwei Monate unbedingt für 36-Jährige - Urteil nicht rechtskräftig
Eisenstadt - Ihre Vorliebe für Versandhauskataloge und fürs
Telefonieren brachte eine Südburgenländerin mit dem Gesetz in
Konflikt: Die arbeitslose 36-Jährige hatte seit 1994 unter Angabe
verschiedener Wohnsitze bei Dutzenden Firmen Waren geordert und
mehrere Handys betrieben, ohne dafür zu bezahlen. Dadurch entstand
den betroffenen Unternehmen ein Schaden von mehr als 300.000
Schilling.
Am Landesgericht Eisenstadt wurde die Bestellwütige heute,
Dienstag, wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu fünfzehn Monaten
Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Vor Einzelrichter Dr. Wolfgang Rauter zeigte sich die 36-Jährige
umfassend geständig. Nur zwei Delikte würden ihr irrtümlich
angelastet, so die Angeklagte, die wegen unbezahlter Bestellungen
bereits im Februar dieses Jahres vor Gericht stand. Seit damals habe
sie sich aber nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hielt ihr der
Richter zu Gute.
Fünf Handys
Schon im vergangenen Dezember habe sie einen Offenbarungseid
ablegen müssen, so der Richter: "Warum haben's denn so viele
Bestellungen getätigt?" "Ich weiß es nicht. Ich werd's auch nie mehr
machen", flüsterte die Angeklagte kaum hörbar und sichtlich
zerknirscht. Auch fünf Handys habe sie angemeldet - "aber net alle
auf einmal."
Drei Mobilfunkbetreiber, denen allein ein Schaden von über 100.000
Schilling entstand, zählten deshalb auch zu den 35 Privatbeteiligten
des Verfahrens, das angesichts des Geständnisses der
Südburgenländerin in weniger als einer Stunde beendet war. Die
Abrechnung gestaltete sich nicht einfach, denn auch die Tochter der
36-Jährigen hegt offenbar eine Vorliebe fürs Telefonieren: Ihr stehe
aller Voraussicht nach ebenfalls ein größeres Strafverfahren ins
Haus, so der Richter.
Mit der Weisung, Versandhauskataloge künftig zu meiden, erklärte
sich die Frau einverstanden: "Ich werd' überhaupt nix mehr
bestellen." "Sie hat offensichtlich Jahre lang von nichts anderem
gelebt als von derartigen Bestellbetrügereien", begründete
Staatsanwältin Barbara Unger ihren Strafantrag. Nach dem Urteil erbat
sich die 36-Jährige Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine
Erklärung ab. (APA)