Inland
Säumnisbeschwerde in Causa Omofuma
Höchstgericht soll entscheiden, ob tödliche Menschenrechtsverletzung vorlag
Wien - "Es reicht. Der Fall
muss vor den Verwaltungsgerichtshof." Der Wiener
Rechtsanwalt Georg Zanger
will dem jahrelangen Tauziehen um eine Menschenrechtsbeschwerde in der Causa Marcus Omofuma jetzt eine
rasches Ende bereiten - mit
einer Säumnisbeschwerde gegen den zuständigen, aber untätigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) und dem
Antrag, der Verwaltungsgerichtshof möge den Fall übernehmen.Senat lehnte Beschwerde ab
Konkret geht es um eine Beschwerde, die im Namen von
Omofumas Tochter Franziska
beim UVS eingebracht wurde
- der STANDARD berichtete.
Doch anstatt zu prüfen, ob
Omofuma möglicherweise
durch eine Verletzung der
Menschenrechte zu Tode gekommen sei, hatte der Senat
kategorisch abgelehnt: Nur lebende Betroffene selbst könnten Beschwerde erheben.
Der Verfassungsgerichtshof
sah es anders: Omofumas Hinterbliebene seien in ihrem
Recht auf ein gesetzliches Verfahren verletzt worden. In diesem Fall hätten auch Angehörige Parteienstellung. Das
Höchstgericht zwang den UVS
dazu, zuständig zu sein. Das
war im vergangenen März.
"Verschleppung"
Was seither geschehen ist,
bezeichnete Zanger Freitag im
STANDARD-Gespräch als "Verschleppung". Eben jene Senatsbeamtin, die von den Verfassungsrichtern overruled
worden sei, habe eine Entscheidung bis jetzt hinausgezögert.
Auch nicht viel schneller,
aber dafür bereits mit absehbarem Ende, ging es im anhängigen Strafprozess: Ab 4.
März 2002 müssen sich im
Landesgericht Korneuburg die
drei Polizisten, die Marcus
Omofuma im Mai 1999 während eines Abschiebefluges
gefesselt und geknebelt hatten, wegen Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge verantworten. Omofuma ist laut
Gerichtsgutachten erstickt.
Prozess gegen Haider
Ein weiterer, ebenfalls von
Omofumas Hinterbliebenen
angestrengter Prozess ist auch
noch nicht rechtskräftig abgeschlossen: Das Wiener Handelsgericht hatte die Behauptung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider
(FP), Omofuma sei ein Dro 4. Spalte
gendealer gewesen, als "ehrenrührig und unwahr" eingestuft. In zweiter Instanz wurde
das Urteil jedoch inzwischen
aufgehoben. Nun ist das
Höchstgericht am Zug. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24./25.11.2001)