Wien - "Es reicht. Der Fall muss vor den Verwaltungsgerichtshof." Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger will dem jahrelangen Tauziehen um eine Menschenrechtsbeschwerde in der Causa Marcus Omofuma jetzt eine rasches Ende bereiten - mit einer Säumnisbeschwerde gegen den zuständigen, aber untätigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) und dem Antrag, der Verwaltungsgerichtshof möge den Fall übernehmen.Senat lehnte Beschwerde ab Konkret geht es um eine Beschwerde, die im Namen von Omofumas Tochter Franziska beim UVS eingebracht wurde - der STANDARD berichtete. Doch anstatt zu prüfen, ob Omofuma möglicherweise durch eine Verletzung der Menschenrechte zu Tode gekommen sei, hatte der Senat kategorisch abgelehnt: Nur lebende Betroffene selbst könnten Beschwerde erheben. Der Verfassungsgerichtshof sah es anders: Omofumas Hinterbliebene seien in ihrem Recht auf ein gesetzliches Verfahren verletzt worden. In diesem Fall hätten auch Angehörige Parteienstellung. Das Höchstgericht zwang den UVS dazu, zuständig zu sein. Das war im vergangenen März. "Verschleppung" Was seither geschehen ist, bezeichnete Zanger Freitag im STANDARD-Gespräch als "Verschleppung". Eben jene Senatsbeamtin, die von den Verfassungsrichtern overruled worden sei, habe eine Entscheidung bis jetzt hinausgezögert. Auch nicht viel schneller, aber dafür bereits mit absehbarem Ende, ging es im anhängigen Strafprozess: Ab 4. März 2002 müssen sich im Landesgericht Korneuburg die drei Polizisten, die Marcus Omofuma im Mai 1999 während eines Abschiebefluges gefesselt und geknebelt hatten, wegen Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge verantworten. Omofuma ist laut Gerichtsgutachten erstickt. Prozess gegen Haider Ein weiterer, ebenfalls von Omofumas Hinterbliebenen angestrengter Prozess ist auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen: Das Wiener Handelsgericht hatte die Behauptung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (FP), Omofuma sei ein Dro 4. Spalte gendealer gewesen, als "ehrenrührig und unwahr" eingestuft. In zweiter Instanz wurde das Urteil jedoch inzwischen aufgehoben. Nun ist das Höchstgericht am Zug. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24./25.11.2001)