Medien
Falk gewinnt Verfahren gegen News-Gruppe
Computer und andere Beigaben dürfen in "News" nicht als "gratis" angeboten werden, wenn sie nicht kostenlos sind
Das Handelsgericht Wien hat einer Klage von Kurt Falks Familiapress ("Die Ganze Woche") gegen die News-Gruppe Recht gegeben. Dies ist einem halbseitigen Inserat in der Donnerstagsausgabe der "Presse" zu entnehmen. Demnach habe es die News-Gruppe "ab sofort zu unterlassen", Sachzuwendungen zur Zeitschrift "News" als "'gratis', 'kostenlos' oder sinngleich
anzukündigen, wenn diese Sachzuwendung in Wahrheit nicht kostenlos abgegeben wird". Dies betreffe "insbesondere Computer", hielt das Gericht fest.
Das Urteil muss nicht nur in der "Presse" sowie in der "Ganzen
Woche" - "binnen sechs Monaten nach Rechtskraft" - veröffentlicht
werden, sondern auch auf der Titelseite von "News", entschied das
Handelsgericht weiters. Darüber hinaus sollen auch die Radiohörer
zwei Mal auf Ö3 sowie die TV-Zuschauer in ORF 1 und ORF 2 je einmal
unmittelbar vor der "Zeit im Bild 1" um 19.30 Uhr sowie einmal
unmittelbar vor Beginn des Hauptabendprogramms um 20.15 Uhr darüber
informiert werden.
Die Kosten für diese Veröffentlichungen hat die News-Gruppe zu
tragen. Die Werbeminuten vor der "ZiB 1" und dem Hauptabendprogramm
gehören zu den teuersten im ORF-Fernsehen. Der Streitwert des
Verfahrens betrug 810.000 Schilling (58.865 Euro).
Fellner will zum Europäischen Gerichtshof
Gelassen kommentierte "News"-Herausgeber Wolfgang Fellner das Urteil. "Das ist lediglich eine Zwischenetappe für
Herrn Falk", meinte Fellner. "Wir werden
damit zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg gehen und sicher
gewinnen."
Das Verfahren zeige "ganz klar, wie "veraltet das UWG-Gesetz
(Unlauterer Wettbewerb, Anm.) ist", betonte Fellner. "In Deutschland
und anderen europäischen Staaten wäre so ein Urteil nicht mehr
möglich." Die heimische Rechtslage entspreche nicht europäischem
Recht, Österreich sei bereits von der EU-Kommission "ultimativ
aufgefordert" worden, das nationale UWG-Gesetz an europäische
Standards anzugleichen.
EU-weit seien diese Gesetze bereits "teilweise abgeschafft,
teilweise entschärft" worden, so Fellner. "Moralisch sind wir derzeit
sicherlich im Recht, juridisch hoffen wir, dass uns der
EU-Gerichtshof Recht geben wird."
"News"-Herausgeber: Werbung schon längst mit "Null Anzahlung" anstatt mit "Gratis"-Computern
Das Verfahren laufe seit "Anfang 2000", die inkriminierten
Formulierungen "gratis" oder "kostenlos" verwende man seitdem nicht
mehr, erklärte der "News"-Herausgeber weiter. "Jetzt müssen wir eben
klar festhalten, dass es sich um 'Null Schilling Anzahlung' handelt.
Unsere Inserate sind damit UWG-konform."
Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Computer-Beigaben habe
dies jedenfalls nicht, betonte Fellner: "Wir haben zehntausende
Computer ausgeliefert und liefern frisch fröhlich weiter - fast 300
pro Tag." Wie viel das Verfahren und die von Gericht auferlegten
Veröffentlichungen kosten werden, konnte Fellner nicht genau
beziffern, es seien wohl "deutlich über 100.000 Schilling,
wahrscheinlich mehrere". Nachsatz: "Wer die wirklich bezahlen wird,
entscheidet Straßburg. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen." (APA)