Das Handelsgericht Wien hat einer Klage von Kurt Falks Familiapress ("Die Ganze Woche") gegen die News-Gruppe Recht gegeben. Dies ist einem halbseitigen Inserat in der Donnerstagsausgabe der "Presse" zu entnehmen. Demnach habe es die News-Gruppe "ab sofort zu unterlassen", Sachzuwendungen zur Zeitschrift "News" als "'gratis', 'kostenlos' oder sinngleich anzukündigen, wenn diese Sachzuwendung in Wahrheit nicht kostenlos abgegeben wird". Dies betreffe "insbesondere Computer", hielt das Gericht fest. Das Urteil muss nicht nur in der "Presse" sowie in der "Ganzen Woche" - "binnen sechs Monaten nach Rechtskraft" - veröffentlicht werden, sondern auch auf der Titelseite von "News", entschied das Handelsgericht weiters. Darüber hinaus sollen auch die Radiohörer zwei Mal auf Ö3 sowie die TV-Zuschauer in ORF 1 und ORF 2 je einmal unmittelbar vor der "Zeit im Bild 1" um 19.30 Uhr sowie einmal unmittelbar vor Beginn des Hauptabendprogramms um 20.15 Uhr darüber informiert werden. Die Kosten für diese Veröffentlichungen hat die News-Gruppe zu tragen. Die Werbeminuten vor der "ZiB 1" und dem Hauptabendprogramm gehören zu den teuersten im ORF-Fernsehen. Der Streitwert des Verfahrens betrug 810.000 Schilling (58.865 Euro). Fellner will zum Europäischen Gerichtshof Gelassen kommentierte "News"-Herausgeber Wolfgang Fellner das Urteil. "Das ist lediglich eine Zwischenetappe für Herrn Falk", meinte Fellner. "Wir werden damit zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg gehen und sicher gewinnen." Das Verfahren zeige "ganz klar, wie "veraltet das UWG-Gesetz (Unlauterer Wettbewerb, Anm.) ist", betonte Fellner. "In Deutschland und anderen europäischen Staaten wäre so ein Urteil nicht mehr möglich." Die heimische Rechtslage entspreche nicht europäischem Recht, Österreich sei bereits von der EU-Kommission "ultimativ aufgefordert" worden, das nationale UWG-Gesetz an europäische Standards anzugleichen. EU-weit seien diese Gesetze bereits "teilweise abgeschafft, teilweise entschärft" worden, so Fellner. "Moralisch sind wir derzeit sicherlich im Recht, juridisch hoffen wir, dass uns der EU-Gerichtshof Recht geben wird." "News"-Herausgeber: Werbung schon längst mit "Null Anzahlung" anstatt mit "Gratis"-Computern Das Verfahren laufe seit "Anfang 2000", die inkriminierten Formulierungen "gratis" oder "kostenlos" verwende man seitdem nicht mehr, erklärte der "News"-Herausgeber weiter. "Jetzt müssen wir eben klar festhalten, dass es sich um 'Null Schilling Anzahlung' handelt. Unsere Inserate sind damit UWG-konform." Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Computer-Beigaben habe dies jedenfalls nicht, betonte Fellner: "Wir haben zehntausende Computer ausgeliefert und liefern frisch fröhlich weiter - fast 300 pro Tag." Wie viel das Verfahren und die von Gericht auferlegten Veröffentlichungen kosten werden, konnte Fellner nicht genau beziffern, es seien wohl "deutlich über 100.000 Schilling, wahrscheinlich mehrere". Nachsatz: "Wer die wirklich bezahlen wird, entscheidet Straßburg. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen." (APA)