Wien - Die 59. ASVG-Novelle passiert heute, Freitag, den Nationalrat. Kernpunkte darin sind die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten von Arbeitern und Angestellten (mit 2003) sowie die Speicherung von Notfalldaten auf der Chipkarte. In der Plenar-Debatte ebenfalls für Aufsehen sorgte jener Passus, der eine Informationspflicht für die Träger in der Sozialversicherung vorsieht. Am Rande ein Thema waren die Pensionsanpassung, wo sich Sozialminister Herbert Haupt (S) auf keine Versprechungen festlegen ließ, sowie ein SP-Antrag zur Einführung eines Heizkosten-Zuschusses von 500 Schilling pro Monat und Person. Insgesamt konzentrierte sich das Interesse der Erstredner am ehesten auf die Speicherung von Notfalldaten auf der Chipkarte. Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger ortete in diesem Zusammenhang einen "Einstieg in den Schnüffelstaat über eine scheinbar kleine Karte". Über die Chipkarte, die ja später zur Bürgerkarte werden solle, würde die Möglichkeit geschaffen, in die persönlichen Daten von jedermann Einblick zu gewinnen. Ähnlich die Position von SP-Chef Alfred Gusenbauer, der den angekündigten Verwaltungsabbau vermisst und die Chipcard als "Überwachtungskarte für den Bürger" interpretiert. Beide wandten sich auch gegen die geplante Gebühr, die heute aber noch nicht beschlossen wird. "Mit Begeisterung" Ganz anders sah da die Meinung der Koalition aus. FP-Sozialsprecher Reinhart Gaugg erklärte, die Meinung Gusenbauers sei kaum gefragt. Viele würden "mit Begeisterung" darauf warten, ihre Notfalldaten auf die Karte integrieren zu können. Ebenso sah dies Haupt, der die Datenschutz-Bedenken nicht nachvollziehen konnte. Er fragte sich, ob es denn besser sei, wenn wie jetzt zunächst die Tasche eines Erkrankten nach Notfallsdaten durchsucht werden müsse. Auch VP-Sozialsprecher Gottfried Feurstein sieht eine Verbesserung für den Patienten. Überdies betonte er, dass nur der behandelnde Arzt nicht aber der Arbeitgeber Einblick in die Daten erlange. Die Chipkarte als Ersatz für den Krankenschein verteidigte er als Schritt zum Bürokratie-Abbau: "Wir brauchen keine 40 Millionen Zettel mehr". Den Einsparungseffekt in der Verwaltung hob Haupt speziell bei der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten hervor. 440 bis 450 Millionen an Aufwendungen seien künftig nicht mehr nötig, was umgelegt jedem Pensionisten eine jährliche Erhöhung von 225 Schilling brächte. Zu den laufenden Pensionsverhandlungen merkte Haupt an, er wolle eine volle Inflationsabgeltung für Ausgleichszulagenbezieher sowie einen möglichst hohen Fixbetrag für die anderen schwachen Einkommen zusätzlich zum Anpassungsfaktor von maximal 1,7 Prozent. Versprechen könne er aber nichts. Gusenbauer über mangelnde Inflationsanpassung empört Davor hatte sich Gusenbauer über die Pläne der Regierung empört, für die Pensionisten nicht einmal die Inflation von 2,9 Prozent abzugelten. Der SP-Chef vermutet, dass durch das Frühpensionsprogramm für die Beamten nun das Geld für den ASVG-Bereich abgehe. Am Rande zur Sprache kam jener Passus in der 59. ASVG-Novelle, der den Trägern der Sozialversicherung vorschreibt, alle Informationen an die Patienten für 48 Stunden dem Sozialministerium zur Ansicht vorzulegen. Öllinger kritisierte dies als "Maulkorb-Paragraf". Der Sozialminister meinte im Gegenzug, er wäre zufrieden, wenn man die entsprechende Regelung nicht bräuchte. Einige Träger hätten aber die Informationen an die Patienten in der Vergangenheit nicht korrekt weitergegeben. (APA)