Die Kosten eines Investmentfonds

13. April 2006, 11:20

Beim Kauf eines Investmentfonds wird ein Ausgabeaufschlag und für die laufende professionelle Verwaltung eines Investmentfonds wird eine Verwaltungsgebühr verrechnet

Investmentfonds bieten dem Anleger ein Reihe an Vorteilen, vor allem durch die Übernahme der zeitintensiven Analyse der Finanzmärkte sowie die Durchführung der für den einzelnen Anleger aufwendigen Kauf- und Verkaufstransaktionen einer großen Anzahl von Wertpapieren. Weiters ist die Verwahrung der Wertpapiere durch die Depotbank des Fonds für den einzelnen Anleger sehr kostenintensiv.

 

Für die Veranlagung in Investmentfonds sowie die Übernahme der professionellen Verwaltung des Fonds durch die KAG werden Gebühren verrechnet. Im folgenden werden die anfallenden Kosten im einzelnen erläutert:

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag wird im Rahmen des Kaufs von Investmentfonds verrechnet und vermindert das zur Veranlagung zur Verfügung stehende Vermögen zu Beginn. Der Ausgabeaufschlag wird durch Erhöhung des aktuellen Anteilspreises um den jeweiligen Ausgabeaufschlag dem Anleger verrechnet.

In Ausnahmefällen werden für einzelne Fonds keine Ausgabeaufschläge verrechnet, dafür wird jedoch eine erhöhte, jährliche Verwaltungsgebühr verrrechnet.

Die maximale Höhe des Ausgabeaufschlages wird in den Fondsbestimmungen definiert. Der tatsächlich verrechnete Ausgabeaufschlag wird abhängig von der Struktur des Vertriebs bestimmt. Für ein und denselben Fonds kann es durchaus bedeutende Unterschiede bei der Höhe des von verschiedenen Vertriebsnetzen (Filialen von Banken, Vermögensberater, Diskont-Broker, etc.) verrechneten Ausgabeaufschlags geben. Abhängig von der Art des Fonds kann der Ausgabeaufschlag für Privatanleger zwischen 1% und 3 % bei Rentenfonds und bis zu 5% und mehr bei Aktienfonds liegen.

Ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Banken und Vertriespartner lohnt sich daher für den Kunden. Abhängig von der Art des Fonds betragen diese Kosten in etwa zwischen 2 % und 5 %. No-Load-Funds verrechnen zwar keine Ausgabeaufschläge, enthalten aber oft Rücknahmegebühren beim Verkauf der Fondsanteile oder erhöhte Management-Gebühren.

Verwaltungsgebühr

Alle Fonds verrechnen eine Verwaltungsgebühr (Management Gebühr) um die Kosten des Fondsmanagements abzudecken. Diese Gebühr wird nicht direkt vom Anleger bezahlt sondern dem Fonds angelastet. Die Verwaltungsgebühr wird vom Fondspreis auf täglicher Basis berechnet. Je nach Art des Fonds werden in etwa 1 % bis 2 % pro Jahr verrechnet. Investmentfonds mit höheren Ertragsaussichten (z.B. Technologie Aktienfonds) werden höhere Gebühren verrechnet als Standardprodukten wie beispielsweise eruopäischen Anleihenfonds.

Sonstige Kosten

Sonstige Kosten, wie Aufwendungen für den Wirtschaftsprüfer sowie Kosten für die Pflichtveröffentlichungen (einschließlich Rechenschaftsberichte) werden ebenfalls dem Fonds angerechnet. Die Art der verrechenbaren Kosten sind gesetzlich und in den Fondsbetimmungen genau geregelt. Die Einhaltung des Investmentfondsgesetzes sowie der Fondsbestimmungen wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern jährlich überprüft. Für den Investmenfonds wird ein jährlicher Rechenschaftsbericht erstellt, der vom Wirtschaftsprüfer bestätigt wird.

Transaktionskosten

Ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds sind die Transaktionskosten des Fonds. Dies sind vor allem Spesen für Käufe und Verkaufe von Wertpapieren innerhalb des Fonds sowie Kosten für die Verwahrung von Wertpapieren (Lagerstellen- und Depotgebühren).

Nachdem diese Kosten i. d. R. nicht gesondert gegenüber den Anlegern kommuniziert werden ist die Art der Durchführung von Transaktionen durch die KAG bzw. den externen Manager von großer Bedeutung. Vor allem die Verpflichtung zur Anwendung des sog. "Best-Execution-Prinzips" gibt dem Anleger die Sicherheit, daß der Fondsmanager versucht, die Transaktionskosten beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren möglichst niedrig zu halten.

Beim "Best-Execution-Prinzip" verpflichtet sich der Fondsmanager beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren mindestens drei unabhängige Angebote von Brokern für die Transaktion einzuholen, wobei die Höhe der vom Broker berechneten Gebühr sowie die zu erwartende Ausführungs- und Abwicklungsqualität für die Auswahl des Transaktionspartners entscheidend ist.

Die Nichtanwendung des "Best-Execution-Prinzips" bzw. eine fehlende Verpflichtung dazu ist ein negatives Qualitätsmerkmal für KAGs und Fondsgesellschaften. Die Möglichkeit der Verrechnung von höheren Transaktionskosten durch Abwicklung von Investmentfonds-Transaktionen über hauseigene Handelsabteilungen kann in diesen Fällen nicht ausgeschlossen werden und ist meist nicht einwandfrei nachprüfbar.

Die wichtigsten Infos zu Fondsinvestments finden Sie unter www.fonds1x1.com

In Kooperation mit

leserhorst
 
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27.3.2009, 17:07
Fonds ohne Ausgabeaufschlag

Heutzutage kann man Fonds auch gänzlich ohne einen Ausgabeaufschlag kaufen. Sogenannte Fondsshops im Internet machen dies möglich. Überhaupt haben sich als günstigste Kaufstelle für Fonds längst diese Anbieter etabliert. Mehr Informationen und einen Vergleich der Fondsshops mit den besten Konditionen liefert das werbefreie Portal www.fondsshop-vergleich.de. Hier sticht der Fondsshop PROfinance-direkt ( www.profinance-direkt.de ) besonders heraus. Dort erhalten Anleger eine Treueprämie auf den Fondsbestand. Ein echter Mehrwert bei der Fondsanlage.

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