Die Sitzung am Freitag beginnt (um 9 Uhr) mit einer Fragestunde, in der Innenminister Ernst Strasser (V) sich den Fragen der Abgeordneten stellt. Mit 17 Punkten ist die Tagesordnung dieser Sitzung die kürzeste in dieser Woche. Schwerpunkt ist die Sozialpolitik.ASVG-Novelle Zunächst steht die 59. ASVG-Novelle zur Debatte und Abstimmung. Diese schafft die Möglichkeit, auf Antrag und auf freiwilliger Basis medizinische Notfalldaten auf der Sozialversicherungs-Chipkarte speichern zu lassen. Nicht enthalten ist in der Novelle noch die geplante Einführung einer Chipkartengebühr. Nach heftigen Protesten wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen neuen Vorschlag ausarbeiten soll. Vor allem soll eine Regelung gefunden werden, wie die Gebühr unbürokratisch und ohne zusätzliche Belastung eingehoben werden kann. Die Klubobleute der Regierungsparteien haben jedoch gemeint, dass die Gebühr - in Form eines Abänderungsantrages im Plenum - doch noch mit dieser Novelle kommen könnte. Weiters beinhaltet diese ASVG-Novelle die umstrittene Informationsverpflichtung für die Sozialversicherungsträger. Diese sieht vor, dass die Träger Schreiben an die Versicherten zunächst dem Sozialministerium als Aufsichtsbehörde vorlegen müssen. Weiterer Kernpunkt der Novelle ist der schon vor längerer Zeit angekündigte Zusammenschluss der beiden größten Pensionsversicherungsanstalten - jener der Arbeiter und jener der Angestellten. Senkung der Arbeitsunfälle Danach stehen die Novelle zum Arbeitsinspektions-, zum ArbeitnehmerInnenschutz- und zum Bauarbeitenkoordinations-Gesetz auf der Tagesordnung. Primäres Ziel der Reformen in diesen Bereichen ist die Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle sowie die Eindämmung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Erkrankungen. Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird etwa das starre System der Mindesteinsatzzeiten für Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte durch ein gefahrenangepasstes, differenziertes "Drei-Stufen-System" (Büroarbeitsplätze - sonstige Arbeitsplätze - Nachtarbeitsplätze) ersetzt. Die Einsatzzeiten sonstiger Fachexperten (z.B. Arbeitspsychologen, Chemiker, Toxikologen) werden ebenso wie die Folge-Evaluierungen (Mutterschutzgesetz, Arbeitsstoffevaluierung etc.) in die neugestaltete Präventionszeit eingerechnet, wodurch keine zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber entstehen. Im Arbeitsinspektionsgesetz wird z.B. der Ermessensspielraum der Arbeitsinspektion, ihre Kontrollen anzukündigen (was nach geltendem Recht nur sehr eingeschränkt möglich ist) entscheidend ausgeweitet. Familienbeihilfe Der Nationalrat wird dann noch mit einer Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes die Familienbeihilfe ab 2003 erhöhen. Für Kinder zwischen dem vierten und dem vollendeten zehnten Lebensjahr wird die Beihilfe um 7,3 Euro (100 S) auf 112,7 Euro (1.550 S) erhöht und für erheblich behinderte Kinder auf 138,3 Euro (1.903 S). Gehaltskassengesetz 2002 Schließlich wird noch das Gehaltskassengesetz 2002 für die Angestellten in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken beschlossen. SPÖ-Anträge zu Patientenentschädigungen bei medizinischen Behandlungsfehlern wurde bereits im Gesundheitsausschuss von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Zuletzt werden noch zwei Anträge der SPÖ zu den Themen ÖIAG und Pflanzenschutzmittelgesetz in Erster Lesung behandelt.(APA)