Wien
Skurriler Prozess um angeblich Denkmal geschütztes Geschäftslokal
Mieterin soll Adolf Loos-Einrichtung abmontiert haben
Wien - Mit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes musste sich am Freitag, Richter Peter Liebetreu im Wiener Straflandesgericht auseinander setzen.
Eine Textilhändlerin muss sich vor dem Gericht verantworten weil sie gegen die Denkmalschutzbestimmungen verstoßen haben soll, als sie ein seinerzeit noch von ihrem Großvater angemietetes Geschäftslokal in der Wiener City räumen musste.
Vorfahren lösten dem Vormieter das übernommene Inventar ab - Loos Kostbarkeiten
1928 etablierte sich die Familie der Beschuldigten an der piekfeinen Adresse in der Innenstadt. Ihre Vorfahren lösten dem Vormieter auch das übernommene Inventar ab. Jahrzehnte später stellte sich heraus, dass sich darunter Kostbarkeiten fanden: Die 1,85 Meter hohe Wandverkleidung aus Holz, die zwei Meter hohen Schränke und eine Tür stammten von Adolf Loos.
Bescheid aus dem Jahre 1991 stellte Räume unter Denkmalschutz
Mit einem Bescheid aus dem Jahre 1991 wurden die Räumlichkeiten deswegen unter Denkmalschutz gestellt, "da sich in diesen Interieurs ein eigener Stil des Architekten manifestiert, der amerikanisch geprägt ist", wie es darin wörtlich heißt.
Bescheid ist nach wie vor nicht rechtskräftig
Dieser Bescheid ist allerdings nach wie vor nicht rechtskräftig und hat auch nicht den Weg ins Grundbuch gefunden. Der zuständige Ministerialbeamte habe über die dagegen eingebrachte Berufung noch nicht entschieden, erklärte die Wiener Landesrestauratorin dazu im Zeugenstand. "Ungewöhnlich", meinte der Richter. "Nicht unbedingt", bemerkte die Zeugin. Der offensichtlich im Schneckentempo arbeitende Beamte soll in einem anderen Fall gar erst nach 19,5 Jahren einen Bescheid erlassen haben. "Aber er geht mit Jahresende in Pension", verhehlte die Landesrestauratorin nicht eine gewisse Erleichterung.
Beim Auszug ließ Geschäftsfrau Inventar abmontieren
Im Oktober 2000 wurde dann die Geschäftsfrau gekündigt und die Hausverwaltung brachte eine Räumungsklage ein. Begründung: Die 54-Jährige betreibe keinen Textilhandel mehr. Bevor sie auszog und die Schlüssel zurückgab, ließ die Frau von einem Restaurator das Inventar "fachmännisch abmontieren und abtransportieren", wie sie vor Gericht betonte.
Loos-Gut sei "faktisch vernichtet
Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler allerdings meint unter Berufung auf die Hausverwaltung, dadurch sei das Denkmal geschützte Gut "faktisch vernichtet" worden. Die einzelnen Teile der Loos-Einrichtung seien zwar erhalten geblieben, aber gemessen an ihrer Bedeutung in ihrem Wert doch erheblich reduziert worden. Gegen die Geschäftsfrau ist deswegen auch ein - derzeit ruhend gestelltes - Zivilverfahren mit einem Streitwert von 970.000 Schilling (70.493 Euro) anhängig.
"Ich bin der absoluten Meinung, dass ich im recht bin", betonte die Beschuldigte. Sie habe ja von ihren Vorfahren die Einrichtungsgegenstände übernommen: "Es ist nirgends gestanden, dass wir das nicht verändern dürfen." Sie habe auch nichts zerstört oder vernichtet, die Gegenstände bei einer Spedition entsprechend "zwischen gelagert". (APA)