Wien - Die umstrittene Chipkartengebühr, die erst am vergangenen Dienstag von der Regierung beschlossen wurde, soll bereits in der kommenden Woche im Plenum des Nationalrates abgesegnet werden. Die Präsidialkonferenz hat am Donnerstag die Tagesordnungen für die drei bevorstehenden Sitzungen fixiert: Am Mittwoch stehen der Vertrag von Nizza und die Verwaltungsreform auf dem Programm, am Donnerstag Finanzvorlagen und am Freitag die 59. ASVG-Novelle mit der Chipkartengebühr in Höhe von 50 Schilling pro Arzt und Quartal ab 2003. Die Sitzung am Mittwoch kommender Woche beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, deren Thema von der Grünen Parlamentsfraktion vorgeschlagen wird. Im Anschluss daran wird das Thema Verwaltungsreform verhandelt, wobei die Debatte vom ORF (inklusive der Aktuellen Stunde) von 9.05 bis 13.00 Uhr übertragen wird. Das nächste Thema (beginnend am Nachmittag) ist die Beschlussfassung über den Vertrag von Nizza. Weiters werden Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss, aus dem Bautenausschuss, aus dem Innenausschuss und aus dem Justizausschuss behandelt. Da die Tagesblockzeit mit zehn Wiener Stunden festgesetzt wurde und mit der Einbringung einer Dringlichen Anfrage zu rechnen ist, wird die Sitzung vermutlich erst knapp vor Mitternacht zu Ende gehen. Die Nationalratssitzung am Donnerstag beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde, in der Anfragen an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) zum Aufruf gelangen. Im Anschluss daran wird der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1999 und ein Sonderbericht des Rechnungshofes betreffend die Bankenaufsicht behandelt. Den zweiten Diskussionsblock bildet der Bundesrechnungsabschluss 2000 und eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2001. Die weiteren Vorlagen stammen aus dem Finanzausschuss, dem Unterrichtsausschuss und dem Kulturausschuss. Die Sitzung am Freitag kommender Woche beginnt ebenfalls um 9 Uhr mit einer Fragestunde, wobei Anfragen an Innenminister Ernst Strasser (V) zum Aufruf gelangen. Der Schwerpunkt der Freitag-Sitzung ist der Sozialbereich mit der 59. Novelle zum ASVG. (APA)