Neue Entwicklung soll im mikromedizinischen Bereich Einsatz finden
,
Pennsylvania - Wissenschaftler der Pennsylvania State University haben einen winzigen Motor in der Größe eines Reiskorns entwickelt. Die Rotation des Motors mit einem Durchmesser von 1,8 Millimeter und vier Millimeter Länge ist so stark, dass diese nur mit dem Druck zwischen Daumen und Zeigefinger gestoppt werden kann. Der Winzling soll anfangs in mikromedizinischen Anwendungen wie endoskopischen Instrumenten Einsatz finden.
Der Prototyp des Minimotors besteht aus einer kleinen Metallhülse, die an zwei Seiten abgeflacht ist. In diesen Bereichen ist jeweils ein Streifen eines piezoelektronischen Materials befestigt. Dieses ändert beim Anlegen einer Spannung die Form. Der Rotor als beweglicher Teil des Motors besteht aus einem kleinen Metallstab, der im Inneren der Hülse mit einer Feder montiert ist.
Kostengünstige Produktion möglich
Beim Anlegen der elektrischen Spannung verformen sich die piezoelektrischen Streifen. Die Motorhülse biegt sich und verursacht die Drehung des Rotors. Dreht sich zwar ein solcher piezoelektronischer Motor bei weitem langsamer als herkömmliche elektromechanische Vergleichsstücke, hat er dennoch mit 28 Prozent einen besseren Wirkungsgrad.
Die Forscher entwickelten das winzige Gerät ohne magnetische Materialien. Damit lässt sich der Motor auch parallel zur Magnetresonanz-Tomographie verwenden. "Außerdem wurden nur verfügbare Materialien wie Aluminium, Stahl und Plastik eingesetzt. Damit kann der Motor bei Massenproduktion kostengünstig produziert werden", erklärte Kenji Uchino, Elektroingenieur der Pennsylvania State Uni. (pte)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.