Genf - Eine gesetzliche Vorschrift, die die Restitution von enteignetem Eigentum von der Staatsbürgerschaft abhängig macht, ist diskriminierend und verstößt gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Darauf hat der UN-Menschenrechtsausschuss in einer Entscheidung gegen die Tschechische Republik aufmerksam gemacht, die am Mittwoch bekannt wurde. Prag wird darin zur Rückgabe des Eigentums an die Witwe des Betroffenen - eines österreichisch-tschechischen Doppelstaatlers - verpflichtet. Die Besitztümer des deutschstämmigen Carl Des Fours Walderode waren 1945 unter den Benes-Dekreten beschlagnahmt worden. Anfang der 90er-Jahre beantragte Walderode die Rückgabe seines Eigentums, nachdem ihm 1992 auch die tschechische Staatsbürgerschaft wieder zuerkannt worden war. Zwar wurde Walderode dann auch in den ersten Instanzen tatsächlich Restitution gewährt, doch 1996 änderte Tschechien das entsprechende Gesetz: Auf einmal wurde Voraussetzung, dass der Antragsteller ununterbrochen von Kriegsende bis 1. Jänner 1990 tschechischer oder tschechoslowakischer Bürger war. Die Restitution wurde aufgrund dieser "Lex Walderode" annuliert. Nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses lag damit ein Fall von Willkür, Diskriminierung und der Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz vor - und damit ein Verstoß gegen Artikel 26 des UN-Menschenrechtspakts von 1966. (jwo/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.11.2001)