Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer jüngsten Sitzung über die Zusammenschaltungstarife im Mobilfunkbereich zwischen den Netzbetreibern MCI bzw. UTA und der Mobilkom Austria sowie zwischen UTA und max.mobil entschieden, hieß es heute, Mittwoch, in einer Aussendung. Die Zusammenschaltungstarife stellen eine wesentliche Basis für Endkundentarife dar. Stufenweise Absenkung der Entgelte Die Zusammenschaltungsanordnung sieht eine stufenweise Absenkung der Zusammenschaltungsentgelte für die Mobilkom vor. Für die Zeit vom 1.8. 2001 bis zum 31.3. 2002 betragen die Terminierungsentgelte 1,71 S. Ab 1.4. 2002 bis 31.12. 2002 belaufen sich die Entgelte auf 1,55 Minutenbasis exklusive Umsatzsteuer Die Anordnung zwischen max.mobil und der UTA sehe eine Beibehaltung des Entgelts von 1,90 S bis 31.12. 2002 vor, da max.mobil im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern höhere Netzkosten pro Minute zu verbuchen habe, begründete der Telekom-Regulator seine Entscheidung. Alle Zusammenschaltungsentgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sind auf Minutenbasis kalkuliert. Erstmals wurden auch externe Effekte mit einbezogen Da auf dem Zusammenschaltungsmarkt kein Mobilfunkunternehmen marktbeherrschend sei, gelte für die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte die Kalkulation auf Basis "angemessenes Entgelt", bemerkte die Kommission. Dieses umfasse die Netzkosten sowie Teile der oben angeführten Kostenelemente. Erstmals seien bei der Festlegung der Tarife auch externe Effekte - etwa dass ein Handybesitzer ortsungebunden und damit besser erreichbar ist - mit einbezogen worden. (APA)