Wien - Nächste Etappe im Tauziehen um die optimalen Strategien zur effizienten Nutzung der Gelder der Krankenkassen für Arzneimittel: Der österreichische Verband der Generika-Hersteller hat von Univ.-Prof. Heinz Krejci vom Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Eine der Hauptaussagen: Die Krankenkassen könnten die Ärzte durchaus offensiv zur Verschreibung von "Nachahmepräparaten" drängen, ohne gegen das EU-Wettbewerbsrecht etc. zu verstoßen. Selbst finanzielle Anreize wären möglich und rechtlich gedeckt.
Der Hintergrund: Zwischen den Pharmaunternehmen, die Patent geschützte Arzneimittel entwickeln und herstellen, und den Generika-Produzenten - allerdings zum Teil Tochterunternehmen der Konzerne - gibt es zumindest seit dem Jahr 2000 heftige Diskussionen über die Zulässigkeit von Maßnahmen, um durch die möglichst häufige Verwendung billigerer Generika Kosten zu sparen. Eine solche Maßnahme könnte auch die "Beteiligung" der Ärzteschaft an den Einsparungen sein.
Die Pharmig (Vereinigung pharmazeutischer Unternehmen) hat dazu vom Grazer Juristen Univ.-Prof. Franz Marhold im Frühjahr 2001 ein Gutachten erstellen lassen, das zu einem negativen Ergebnis kommt. Projekte, welche Ärzte am finanziellen "Gewinn" durch mehr Generika-Verschreibungen beteiligten, seien gesetzlich nicht gedeckt und verstießen "gegen eine Reihe von europarechtlichen und nationalen Vorschriften".
Milde und strenge Maßnahmen
Dazu der Präsident des Generika-Verbandes, Johann Wimmer (ratiopharm): "Dieses Gutachten hat für Verunsicherung beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger und bei Krankenkassen gesorgt. Im Grunde kennen alle europäischen Länder Maßnahmen, um die Verschreibung von Generika zu fördern. Die beiden Ausnahmen sind Griechenland und Österreich."
Freilich, wie man den Anteil der Generika-Verschreibungen auf Kassenrezept in Österreich von derzeit anteilsmäßig (Wert) 6,5 Prozent erhöhen könnte, darüber scheiden sich die Geister. Wimmer: "Alle vergleichbaren Pharmamärkte haben hier einen Anteil von 30 Prozent und mehr."
Wirtschaftsrechtler Krejci hält jedenfalls eine Vielzahl von Interventionsmöglichkeiten für machbar. Das reicht von "milden" Maßnahmen bis zu "strengen". Zu den "milden" Maßnahmen zählt der Rechtsexperte auch eventuelle finanzielle Anreize für Ärzte.
Krejci in dem Gutachten: "Wenn mit Hilfe derartiger 'Belohnungen' noch besser als durch Androhung von Schadenersatzforderungen oder durch die Aufkündigung des Kassenarztvertrages erreicht werden kann, dass sich die Ärzte gesetzes- und vertragskonform verhalten, so erscheinen derartige Zuwendungen sowohl als das wohl mildere, als auch effektivere Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks. (...) Dass der einfache Gesetzgeber dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger (...) verbiete, finanzielle Anreize zur Förderung der ökonomischen Verschreibweise zu schaffen, kann nicht gesagt werden." (APA)