Wien - Rund 100 Gerichte in Österreich werden derzeit mit Bankomatkassen und Imprinter für Kreditkarten (auch als "Ritschratschmaschinen" bekannt) ausgerüstet. Grund: Mit der Euroeinführung am 1. Jänner 2002 sind auch die Gerichtskostenmarken passé. Gerichtsgebühren können künftig auch in cash, durch Zahlung auf ein Postscheckkonto sowie durch Abbuchung oder Einziehung vom Bankkonto beglichen werden. Wie berichtet, wurden die Gerichtsgebühren im vergangenen Sommer um zehn Prozent angehoben. Dafür soll künftig das Service kundenfreundlicher werden: Das Rennen von Schalter zu Schalter, wenn es etwa um Grundbuch, Firmenbuch oder Beglaubigungen geht, ist vorbei. Derartige Anfragen werden zentral behandelt. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6.11.2001)