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Wien - Die Richtervereinigung fordert "ganz dringend" die zum Vollzug des neuen Jugendgerichtsgesetzes nötigen Richter für den Jugendgerichtshof Wien. Wenn Besetzungen erst für 1. Jänner in Aussicht gestellt werden, dann seien jetzt zumindest vorübergehend nicht die nötigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um - wie seit 1. Juli in Kraft - auch die Verfahren der jungen Erwachsenen (18 bis 21 Jahre) ordnungsgemäß durchführen zu können, kritisierte Richter-Präsidentin Barbara Helige. Zwar habe es - nachdem bereits im Sommer Jugendgerichtshofs-Präsident Udo Jesionek Alarm geschlagen hatte - eine Ausschreibung gegeben. "Da haben sich aber nicht die Leute beworben, die das Ministerium gerne hätte - nämlich Richter vom Straflandesgerichte." Dort wurden, weil man nicht mehr für die "jungen Erwachsenen" zuständig ist, Planstellen gekürzt, so dass es jetzt einige Richter zu viel gibt. Da Richter von der Verfassung garantiert unversetzbar sind, können sie nicht einfach zum Jugendgerichtshof versetzt werden. Vollzug der Gesetze unmöglich gemacht Für diesen haben sich durchaus, so Helige, geeignete Bewerber von anderen Gerichten gemeldet. Aber die wolle das Ministerium nicht ernennen, weil sie nicht vom Straflandesgericht Wien kommen. Es habe geheißen, dass frühestens mit 1. Jänner jemand für den Jugendgerichtshof ernannt werden könne. Dann wird nämlich am Straflandesgericht ein Richter pensioniert. Es gehe aber nicht an, so Helige, dass "man im Hinblick auf organisatorische Gründe von vornherein den Vollzug des Gesetzes unmöglich macht". Darunter leide das Jugendgericht insgesamt und alle jugendlichen Straftäter. "Die verfassungsrechtlich garantierte Unversetzbarkeit von Richtern bedingt, dass zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes gewisse Personalreserven unabdingbar sind. Diese Personalreserven fordern wir ein", so Helige. (APA)