Wien - Der Wiener Wahlkampf findet für die FPÖ ein spätes und langwieriges Nachspiel. In Radiowerbespots der FPÖ waren die Stimmen der DarstellerInnen aus der beliebten Fernseh-Comedy "MA 2412" imitiert worden. Die Charaktere "Frau Knackal", "Herr Weber" und "Ing. Breitfuß" empfahlen darin, für die (nach der Wahl wieder ins Parlament zurückgekehrte) Spitzenkandidatin Helene Partik-Pable zu stimmen.Die SchauspielerInnen Monika Weinzettl, Alfred Dorfer und Roland Düringer klagten daraufhin den Auftraggeber der Spots, den "Klub der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ", auf Unterlassung und Widerruf und erreichten in der heißesten Phase des Wahlkampfes eine einstweilige Verfügung, mit welcher die weitere Ausstrahlung der Spots untersagt wurde. Dagegen legte die FPÖ Rekurs ein. Nun wurde vom Oberlandesgericht Wien die Entscheidung in der zweiten Instanz bekanntgegeben: Auch das OLG gibt wie zuvor schon das Handelsgericht Wien den Klägern Recht, dass die Stimmen der Fernsehstars widerrechtlich imitiert wurden. Die beklagte Partei habe sich für politische Werbezwecke der Stimmen der Kläger als Hauptdarstellung der Fernsehsendung MA 2412 bedient, sich damit den Ruf der Kläger für ihre Zwecke zu Nutze gemacht und Interessen der Kläger verletzt. Das Verfahren geht weiter Damit haben die Schauspieler, so der Anwalt Dr. Thomas Höhne im Gespräch mit derStandard.at, schon viel erreicht. Doch zu Ende ist das Verfahren noch lange nicht. Die besondere Problematik in der Causa liegt in der Tatsache begründet, dass es keine Judikatur zur Frage der Rechtsfähigkeit von Landtags- oder Gemeinderatsklubs gibt, da diese nicht als Verein organisiert sind und keine juristische Person darstellen. Demnach wären sie auch nicht klagbar. Doch auch das OLG schließt sich der Ansicht der Kläger an, dass FP-Rathausklub die richtige Adresse für die Klage war, da dieser schließlich auch der Auftraggeber der Spots war. Doch der Klub hat nun die Möglichkeit, zur endgültigen Klärung der Frage der Rechtsfähigkeit in die dritte Instanz zu gehen und den Obersten Gerichtshof entscheiden zu lassen. Entscheidung erst nächstes Jahr? Höhne rechnet damit, dass die FPÖ auch diesen Schritt gehen wird. Mit der Entscheidung über die Frage der Rechtsfähigkeit des Rathausklubs rechnet er nicht vor Ende des Jahres. Dann erst kann das eigentliche Verfahren beginnen, doch dieses dürfte schneller über die Bühne gehen, da sich schon sowohl das Handelsgericht als auch das Oberlandesgericht in ihren Urteilssprüchen inhaltlich mit der eigentlichen Klage und nicht nur mit der beantragten einstweiligen Verfügung auseinandergesetzt haben. In diesen Entscheidungen wurde den Klägern bereits unzweifelhaft Recht gegeben, es ist daher wahrscheinlich, dass diese die Basis für ein endgültiges Urteil bilden werden. (vos)