Wer ein neues Unternehmen gründet, muss sich binnen 14 Tagen bei der SVA melden
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Als Mitglied der Wirtschaftskammer müssen Sie sich um nichts kümmern - Sie sind automatisch kranken-, unfall- und pensionsversichert. Erfreulich ist auch, dass Neugründer während der ersten drei Jahre auf die Hälfte der Mindestbeitragsgrundlage eingestuft werden.
Binnen 14 Tagen
Melden Sie den Beginn Ihrer Versicherung binnen 14 Tagen nach Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Wenn Sie Ihren Gewerbeschein zu früh gelöst haben und noch nicht gewerblich tätig sind, dann melden Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer Wirtschaftskammer einfach als ruhend. Die Zahlung von Sozialversicherungs-Beiträgen fällt in diesem Fall für Sie weg.
Gewerbliche Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist österreichweit für die Sozialversicherung der selbständig Erwerbstätigen zuständig.
Zur optimalen Betreuung der Versicherten und Pensionisten gibt es in jedem Bundesland eine Landesstelle, deren Mitarbeiter in allen Fragen der Sozialversicherung gerne weiterhelfen.
Die
SVA
informiert Sie persönlich, kundenorientiert, umfassend und kostenlos. Ihre Landesstelle hat darüber hinaus Ansprechpartner nominiert, die Ihnen von der Betriebsgründung bis zur Pension für allgemeine Auskünfte zur Verfügung stehen.
Anmeldung von Mitarbeitern
Falls Sie Mitarbeiter anstellen, sind diese nach dem ASVG zu versichern und ab Beschäftigungsbeginn bei der Gebietskrankenkasse Ihres Bundeslandes anzumelden.
Falls Sie selbst aufgrund einer bestimmten Gesellschaftskonstruktion als Arbeitnehmer angestellt sind, sind Sie als Angestellter natürlich ebenfalls nach dem ASVG versichert. Setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer
Gebietskrankenkasse
in Verbindung und lassen Sie sich dort anmelden.
Neue Selbständige
Auch als sogenannter "neuer Selbständiger" sind Sie in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert.
Sie müssen sich in diesem Fall binnen eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden.
Der Beitragssatz für neue Selbständige war ursprünglich im Durchschnitt etwas höher als bei Gewerbetreibenden, wird aber jetzt angeglichen. (red/Quelle:www.gruenderservice.net)
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