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Das deutsche Arbeitsgericht in Wesel hat in einem Urteil privates Internetsurfen im Büro als keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung gesehen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass 100 Stunden pro Jahr privates Surfen während der Arbeitszeit durchaus vertretbar und vom Arbeitgeber tolerierbar sein müssen. Sollte das Unternehmen dennoch keinerlei Surfen im Internet gestatten, so muss ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen werden. Ein erster Verstoß gegen diese firmeninternen Richtlinien darf allerdings nicht automatisch zu einer fristlosen Kündigung führen, sondern ist mit einer Abmahnung zu rügen, so das Arbeitsgericht.(red)