Wien - Bei der Einhebung der Ambulanzgebühr kommt es zu Verzögerungen. Zuständig für die Einhebung ist der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der derzeit allerdings nicht über die nötigen Daten verfügt: Wie die "Salzburger Nachrichten" am Donnerstag berichteten, liegen dort lediglich 500.000 statt der erwarteten 4,5 Millionen Datensätze vor. Die Einhebung könne frühestens ab Oktober erfolgen, hieß es im Hauptverband. Was die Vorschreibungen für die von April bis Juni dieses Jahres angefallene Ambulanzgebühr betrifft, müsse man zuerst gesicherte Datensätze haben. Es sei jedenfalls vorgesehen, dass diese Vorschreibungen einen Monat nach dem abgelaufenen Quartal beginnen können. Die Spitäler müssten die Datensätze an die Krankenversicherungsträger schicken, diese wiederum an den Hauptverband, der dann die Überprüfung vornehme. Wenn klar gestellt ist, ob der Versicherte bei einer Gebietskrankenkasse, der gewerblichen oder der Bauernkasse versichert war und ob eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt, könne man die Vorschreibung vornehmen. (APA)